Offenmarktpolitik I
Definitive Käufe und Verkäufe von Wertpapieren
Die Zentralbank kauft und verkauft an den Wertpapierbörsen am offenen Markt Wertpapiere, um damit Einfluss auf den Geldmarkt zu nehmen. Die Zentralbank kann die Wertpapiere definitiv – ohne Rückkaufsvereinbarung – ankaufen oder verkaufen. Geschäftspartner der Zentralbank können sowohl Kreditinstitute als auch Nichtbanken sein. In der Wirkung unterscheiden sich diese Geschäfte nicht: Dem Markt wird Geld entzogen oder zugeführt. Im Folgenden gehen wir von den Geschäftsbanken als Marktpartner aus.
Definitive Geschäfte zwischen der Zentralbank und den Geschäftsbanken nennt man auch Out-right-Geschäfte. Sie finden in unregelmäßigen Abständen statt.
Die Zentralbank kauft Wertpapiere von den Geschäftsbanken:

Wenn die Zentralbank von den Geschäftsbanken Wertpapiere kauft, steigt deren Überschussreserve. Das Kreditangebot kann steigen; der Zins sinkt. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nimmt zu.
Die Zentralbank verkauft Wertpapiere an die Geschäftsbanken:
Der Kauf von Wertpapieren durch die Geschäftsbanken lässt deren Überschussreserve sinken, weil die Wertpapiere an die Zentralbank zu bezahlen sind. Das Kreditangebot sinkt; der Zins steigt. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nimmt ab.

Die Geschäftsbanken werden solche Geschäfte mit der Zentralbank nur eingehen, wenn die Konditionen beim Kauf oder Verkauf besser sind als die Marktlage. Deshalb hängt auch die Wirksamkeit dieses Instruments von den Bedingungen ab, zu dem die Zentralbank Wertpapiere kauft oder verkauft. Die Geschäftsbanken können nicht gezwungen werden, Offenmarktgeschäfte mit der Zentralbank einzugehen.
Befristete Transaktionen – PensionsgeschäfteEin Offenmarktgeschäft mit einer Rückkaufsvereinbarung nennt man auch Pensionsgeschäft, weil das Wertpapier nur für kurze Zeit – befristet – den Eigentümer wechselt. Es wird „in Pension“ gegeben oder genommen. Grundsätzlich funktionieren die befristeten Aktionen wie die definitiven Geschäfte. Marktpartner sind die Zentralbank und die Geschäftsbanken. Durch einen Kauf seitens der Zentralbank wird dem Markt Liquidität zugeführt. Durch die Rückgabe der Wertpapiere fließt die Liquidität an die Zentralbank zurück. Den Umfang der Pensionsgeschäfte und deren Konditionen kann die Zentralbank durch drei verschiedene Verfahren regeln, den Mengentender, den Zinstender im holländischen Verfahren und den Zinstender im amerikanischen Verfahren. „Bis Herbst 2008 setzte das Eurosystem beim Hauptrefinanzierungsgeschäft üblicherweise den Zinstender mit Mindestbietungssatz, begrenztem Zuteilungsvolumen und Zuteilung nach dem amerikanischen Verfahren ein.“ (https://www.bundesbank.de/resource/blob/606038/5a6612ee8b34e6bffcf793d75eef6244/mL/geld-und-geldpolitik-data.pdf) MengentenderDie EZB legt den Zinssatz und den Gesamtumfang fest, zu dem die Wertpapiere in Pension gegeben werden können und erwartet die Bietungen der Geschäftsbanken. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Die EZB schreibt ein Angebot für ein Pensionsgeschäft über 14 Tage zu 4 % mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. € aus. Die Gebote der Geschäftsbanken betragen 16 Mio. €. Beim Mengentender erhält jede Bank einen Anteil von 62,5 %, der sich aus dem Quotienten des maximalen Geschäftsvolumens zur Bietungssumme errechnet.
Zinstender – holländisches VerfahrenBeim Zinstender legt die EZB nur das Gesamtvolumen des Pensionsgeschäftes fest. Den Zinssatz nennen die Geschäftsbanken. Die Zentralbank legt den Zinssatz fest, bei dem die letzte Geschäftsbank gerade noch zum Zuge kommt.
Zinstender – amerikanisches VerfahrenIm Unterschied zum holländischen Verfahren wird jedes Geschäft zu den individuellen Bietungssätzen der Geschäftsbanken abgerechnet.
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Offenmarktpolitik I: Übung
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Offenmarktpolitik I: Aufgaben
Testen Sie Ihr Wissen an folgenden Beispielen:
Aufgaben:
1 Die EZB bieten im Rahmen der Offenmarktpolitik den Kauf von Wertpapieren an. Unter welchen Bedingungen werden die Geschäftsbanken auf das Angebot eingehen?
2 Erläutern Sie, welches Ziel die Zentralbank mit dem Kauf von Wertpapieren verfolgt.
3 Charakterisieren Sie die drei unterschiedlichen Verfahren bei der Abwicklung von Pensionsgeschäften.
4 Die EZB schreibt ein Wertpapierpensionsgeschäft im Volumen von 200 Mio. € zu einem Zinssatz von 3 % aus, um den Markt mit Liquidität zu versorgen. Die Laufzeit des Geschäftes beträgt zwei Wochen. Bank 1 bietet 90 Mio. €, Bank 2 bietet 60 Mio. €, Bank 3 bietet 30 Mio. €, und Bank 4 bietet 120 Mio. €.
4.1 Um welches Tenderverfahren handelt es sich?
4.2 Ermitteln Sie die Höhe der Zuteilung für jede Bank.
4.3 Mit wie viel Euro wird das Konto von Bank 1 am Rückkauftag von der Zentralbank belastet?
4.4 Wie hoch sind die Zinseinnahmen der Ausschreibung insgesamt?
5 Die EZB stellt dem Markt über ein Wertpapierpensionsgeschäft 140 Mio. € für eine Woche zur Verfügung. Die Zuteilung erfolgt über das Zinstenderverfahren. Folgende Gebote werden abgegeben (Beträge in Mio. €):
| Zinssatz | Bank 1 | Bank 2 | Bank 3 | Bank 4 |
| 3,06 | 5 | – | – | 5 |
| 3,05 | 5 | – | 7 | 8 |
| 3,04 | 10 | 10 | 15 | 15 |
| 3,03 | 15 | 15 | 20 | 25 |
| 3,02 | 20 | 20 | 30 | 25 |
5.1 Ermitteln Sie die Zuteilung nach dem holländischen Verfahren.
5.2 Wie hoch sind die Zinseinnahmen der Bundesbank beim holländischen Verfahren?
5.3 Ermitteln Sie die Zuteilung nach dem amerikanischen Verfahren.
5.4 Wie hoch sind die Zinseinnahmen beim amerikanischen Verfahren?
6 Die EZB beschließt, dem Markt Liquidität in Höhe von 105 Mio. € über eine befristete Transaktion in Form eines Mengentenders zuzuführen. Bank 1 bietet 30 Mio. €, Bank 2 bietet 40 Mio. €, und Bank 3 bietet 70 Mio. €. Ermitteln Sie die Höhe der Zuteilung für jede Bank.
7 Auf eine Ausschreibung im holländischen Verfahren über 94 Mio. € gaben drei Banken die nachstehenden Gebote in Mio. € ab. Ermitteln Sie die Höhe der Zuteilung.
| Zinssatz in % | Bank A | Bank B | Bank C |
| 3,10 | 5 | 5 | |
| 3,09 | 5 | 5 | |
| 3,08 | 5 | 5 | |
| 3,07 | 5 | 5 | 10 |
| 3,06 | 5 | 10 | 15 |
| 3,05 | 10 | 10 | 15 |
| 3,04 | 5 | 5 | 5 |
| 3,03 | 5 | 10 |

