Beendigung von Arbeitsverhältnissen III: Aufgaben
Testen Sie Ihr Wissen an folgenden Beispielen:
Aufgaben:
1. Sie sind Betreiber eines Unternehmens, das sich auf Krankentransporte spezialisiert hat. Einer von Ihren 15 Angestellten ist Ludwig Linde (40 Jahre). Einen Betriebsrat haben die Angestellten bisher nicht gewählt. Am 21. Oktober wird bei Herrn Linde bei einer privaten Fahrt nach Nürnberg von der Polizei eine Geschwindigkeit von 155 km/h gemessen, obwohl aufgrund einer Baustelle nur 80 km/h erlaubt waren. Der Führerschein wird deshalb von der Polizei sofort einbehalten. Ludwig Linde hat daher mit einem Fahrverbot von mindestens drei Monaten zu rechnen. Obwohl Herr Linde seit mehr als zwei Jahren für Sie fährt und bisher nie durch Geschwindigkeitsübertretungen aufgefallen war, beschließen Sie ihm zu kündigen.
Prüfen Sie unter zu Hilfenahme der einschlägigen Paragraphen, unter welchen Voraussetzungen eine ordentliche Kündigung wirksam werden kann.
Tipp: Beantworten Sie bei der Prüfung des Falls folgende Fragen:
- Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten?
- Sind Kündigungsschutzbestimmungen einzuhalten?
- Ist ein Betriebsrat zu informieren?
- Kann eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden?
2. Aus Kostengründen beschließt die Geschäftsführung des Seniorenzentrums Wiesentau die eigene Küche zum 01. Januar des nächsten Jahres aufzugeben und das Essen aus einer Großküche zu beziehen. Aus diesem Grund soll folgenden drei angestellten Mitarbeitern zum 31.12. dieses Jahres betriebsbedingt gekündigt werden:
- Gabi Winter, 47 Jahre, Köchin, hat am 1. Juni ihr zwanzigjähriges Dienstjubiläum bei uns gefeiert.
- Cornelia Frühling, 18 Jahre, im 3. Ausbildungsjahr zur Köchin, hat ihre dreijährige Ausbildungszeit am 01. September drei Jahre zuvor begonnen.
- Julian Herbst, 38 Jahre, Beikoch, schwerbehindert und an den Rollstuhl gebunden, war am 15. Februar bereits seit sechs Jahren bei uns angestellt.
Prüfen Sie mit Hilfe der einschlägigen Paragraphen, wann den Mitarbeitern die Kündigung ausgesprochen werden muss, damit die Arbeitsverhältnisse am 1. Januar des nächsten Jahres nicht mehr bestehen.