Finanzierung I
Durch den Leistungsprozess eines Unternehmens entstehen Zahlungsströme. Es entstehen zum Beispiel Ausgaben für Löhne und Gehälter sowie Werkstoffe. Für die Leistungserbringung werden Finanzmittel für Grundstücke und Gebäude benötigt. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Leistungen fließen dem Unternehmen zeitlich später zu. Daraus entsteht für das Unternehmen ein Kapitalbedarf.
Unter Finanzierung verstehen wir die Deckung des Kapitalbedarfs eines Unternehmens. Bilanztechnisch schlägt sich die Finanzierung auf der Passivseite der Bilanz nieder. Nach der rechtlichen Stellung der Kapitalgeber werden Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung unterschieden.

Parallel zur Unterscheidung nach der rechtlichen Stellung wird das Kapital nach der Mittelherkunft unterschieden. Verbleibt Kapital aus den Gewinnen des Unternehmens im Betrieb, spricht man von Innenfinanzierung. Wird dem Unternehmen von außen Kapital zugefügt, liegt eine Außenfinanzierung vor. Die beiden Begriffspaare Eigen- und Fremdfinanzierung sowie Innen- und Außenfinanzierung werden in der folgenden Übersicht über die Finanzierungsmöglichkeiten eines Unternehmens dargestellt.
| Herkunft der Finanzierungsmittel | |||
| Außenfinanzierung | Innenfinanzierung | ||
| Rechtsstellung der Kapitalgeber | Eigenfinanzierung | – Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung |
– Selbstfinanzierung |
| Fremdfinanzierung | – Kreditfinanzierung | – Rückstellungen | |
Innenfinanzierung
Bei der Innenfinanzierung fließt das Kapital dem Unternehmen nicht von außen zu, sondern wird durch den Umsatzprozess erwirtschaftet.
Selbstfinanzierung
Hierunter versteht man eine Finanzierung aus erwirtschafteten Gewinnen, die nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen verbleiben. Dadurch erhöht sich das Eigenkapital.
Rückstellungen
Rückstellungen bilden Unternehmen für künftige Aufwendungen, deren Höhe und Fälligkeit am Bilanzstichtag noch nicht feststeht. Sie sind Verbindlichkeiten und werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Beispiele sind erwartete Steuernachzahlungen, Prozesskosten für einen schwebenden Rechtsstreit und Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern. Besonders bei Pensionsrückstellungen werden Gewinnanteile, die in den Aufwendungen zur Bildung und Erhöhung der Rückstellung stecken, für längere Zeit an den Betrieb gebunden, da deren Auszahlung erst viele Jahre später erfolgt. Sie stellen langfristiges Fremdkapital dar, das durch das Unternehmen gebildet wird und bis zu seiner Auszahlung für Finanzierungszwecke zur Verfügung steht.