Besondere Finanzierungsarten: Aufgaben

Testen Sie Ihr Wissen an folgenden Beispielen:

Aufgaben:

Die GLTM (Gesellschaft für lerntherapeutische Maßnahmen) ist eine gemeinwirtschaftliche Einrichtung, die auch lerntherapeutische Maßnahmen anbietet. Für die 40 Jugendlichen, die bei der GLTM pro Jahr behandelt werden, erhält die Einrichtung vertraglich fest vereinbarte Fallpauschalen vom städtischen Jugendamt. Außerdem erhält die GLTM jährlich eine institutionelle Förderung in Höhe von 9.000,00 € von ihrem Bundesland. Die private Sozialstiftung, der die GLTM angeschlossen ist, kann die Einrichtung nur bei Verwaltungstätigkeiten unterstützen, aber keine sonstigen Geld- oder Sachleistungen erbringen. Der gesamte Kapitalbedarf für die lerntherapeutischen Maßnahmen beträgt 73.000,00 €. Für das Haushaltsjahr 01 erwartet die GLTM einen Fehlbetrag von 4.000,00 €.

1. Ordnen Sie die im Text erwähnten Einkommensquellen jeweils einer besonderen Finanzierungsart zu, die in gemeinwirtschaftlichen Unternehmen üblich ist!

2. Schlagen Sie eine geeignete Maßnahme vor, wie die GLTM den Fehlbetrag von 4.000,00 € ausgleichen kann!

3. Ermitteln Sie rechnerisch die Höhe der vom Jugendamt bezahlten Fallpauschale!

Lösungen

Die Fallpauschalen vom Jugendamt sind Entgelte für die geleistete Tätigkeit, die aufgrund eines Rahmenvertrages, in dem die Leistungen genau beschrieben werden, gezahlt werden. Außer Verwaltungstätigkeiten sind vom Kostenträger keine Eigenmittel zu erwarten. Die institutionelle Förderung ist ein staatlicher Zuschuss.

Die GLTM muss versuchen, im Bereich der philanthropische Maßnahmen Geld zu erhalten. Allerdings wird es mit einem einfachen Spendenaufruf nur schwer möglich sein, die Summe von 4.000,00 € zu erreichen. Vielmehr sollte die GLTM versuchen, durch eine gezielte Veranstaltung, in der sie die Erfolge ihrer Arbeit präsentiert, Sponsoren aus der freien Wirtschaft zu finden, die den Jugendlichen vielleicht sogar auch die Möglichkeit geben, bei ihnen eine Ausbildung zu beginnen.

Einnahmen = Gesamtkosten – Fehlbetrag = 73.000,00 € – 4.000,00 € = 69.000,00 €
Einnahmen = Entgelte + staatlicher Zuschuss
69.000,00 € = Entgelte + 9.000,00 €
Entgelte = 60.000,00 €
Fallpauschale = Entgelte / 40 = 60.000,00 € / 40 = 1.500,00 €