Besondere Finanzierungsarten bei sozialen Einrichtungen

Die Finanzierung sozialer Einrichtungen

Da in sozialen Einrichtungen der Leistungsempfänger zur Finanzierung wenn überhaupt nur einen relativen kleinen Beitrag leistet, sind auch die Finanzierungsarten andere als bei rein erwerbswirtschaftlich orientierten Unternehmen. Die Finanzierung sozialer Einrichtungen erfolgt zum großen Teil durch die öffentlichen oder privaten Kostenträger selbst durch Eigenmittel sowie durch staatliche Zuschüsse und Steuerbegünstigungen. Aber auch Spenden sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung vieler sozialer Einrichtungen.

Die Finanzierung durch staatliche Zuschüsse

Krankenhäuser und auch Pflegeheime können von Bund und Ländern zweckgebunden Zuschüsse für Investitionen erhalten, während im Bereich der Jugendhilfe häufig projektbezogene Zuschüsse über Zuwendungsvereinbarungen gewährt werden. Institutionelle Zuschüsse dienen der Förderung der Wahrnehmung der in der Satzung der sozialen Einrichtung festgesetzten Aufgaben. Bevor diese Zuschüsse gezahlt werden, muss die soziale Einrichtung üblicherweise zunächst einen Finanzierungs- und Wirtschaftsplan sowie einen Organisations- und Stellenplan vorlegen. Staatliche Zuschüsse können als Vollfinanzierung geleistet werden. Dies ist aber nur sehr selten der Fall. Häufiger werden Fehlbedarfs- und Anteilsfinanzierungen gewährt.

Finanzierung durch Entgelte

Entgelte sind die zu zahlenden Äquivalente für gewährte soziale Leistungen. Es können Leistungsentgelte, Pflegesätze und -vergütungen im Rahmen von Leistungsverträgen unterschieden werden. Leistungsentgelte werden auf Grundlage von Leistungsvereinbarungen erhoben, in denen Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen festgelegt werden. Dabei sollen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Pflegesätze und -vergütungen sind Entgelte, die im Rahmen des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis (Kostenträger, Leistungsersteller, Leistungsempfänger)entweder vom Sozialleistungsträger (Pflegekasse) und/oder von den Leistungsempfängern (Pflegebedürftige) selbst bezahlt werden. Die Höhe der Pflegesätze ist abhängig von der gewährten Leistung, die sich nach Maßgabe der Stufen der Pflegebedürftigkeit, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Auftrag der Pflegekassen festzustellen hat, bestimmt. Die Leistungen umfassen u. a. Pflegesachleistungen, Pflegegeld (häusliche Pflege) und vollstationäre Pflege.

Finanzierung durch Spenden

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Leistungen in Form von Geld-, Sach-, Leistungs- oder Zeitspenden (ehrenamtliche Tätigkeit) für gemeinnützige Unternehmen. Weitere Bestandteile der philanthropischen Finanzierung sind neben den Spenden Erlöse aus Benefizveranstaltungen, Projektförderungen durch Stiftungen oder Sponsoring durch Unternehmen.

Finanzierung durch Eigenmittel

Die Finanzierung durch Eigenmittel erfolgt durch die klassische, betriebswirtschaftliche Finanzierung, wie sie auf den vorangehenden Seiten dargestellt wird.