Leistungsmessung in sozialen Einrichtungen I
In Sozialunternehmen lassen sich beispielsweise folgende Leistungen beschreiben:
a. Erlöse aus Pflege- oder Betreuungsleistungen
b. Bereitschaftsdienste und Bereitstellungsleistungen unabhängig von einer Vergütung
c. Innerbetriebliche Leistungen (Entwicklung eigener EDV-Programme, Verwaltungsarbeit…)
Während für Punkt a. relativ leicht eine Bewertung der Leistung erfolgen kann, da ein Erlös erzielt wird, muss z. B. bei Leistungen unter Punkt b. die Frage beantwortet werden, wie solche Leistungen zu messen und zu bewerten sind. Auch entstehende Leerzeiten müssen beachtet werden.
Da Leistungen nicht lagerbar sind und es deswegen keine Erhöhung von Lagerbeständen gibt, sind hier kaum bzw. keine Leistungen erfassbar. Auf Grund der mangelnden Lagerfähigkeit müssen Sozialunternehmen eine ständige Leistungsbereitschaft aufweisen, welches hohe Fixkosten/Gemeinkosten verursacht. Dies wiederum führt dazu, dass die Kosten einer Leistung schwer zuordenbar sind.
Weiterhin kann die Dienstleistung aufgrund der fehlenden Gegenständlichkeit nicht in Stück gemessen werden, wie das bei einem Produkt der Fall ist. Es wird zwar versucht, geeignete Maßstäbe zu finden, diese sind aber immer nur Hilfmittel. So können Dienstleistungen in zeitbezogene, tätigkeitsbezogene, ergebnisbezogene und wirkungsbezogene Dienstleistungen unterschieden werden. Die Zahl über die geleisteten Pflegetage in einem Krankenhaus gäbe dann Auskunft über zeitbezogene Dienstleistungen, die Zahl der medizinischen und pflegerischen Leistungen über tätigkeitsbezogene Dienstleistungen, die Zahl der Entlassungen über ergebnisbezogene Dienstleistungen und der Grad der Heilung über wirkungsbezogene Dienstleistungen. Was eine Leistung ausmacht, muss daher relativ konkret definiert werden. Bei einer starken Outcomeorientierung würde man beispielsweise die Abstinenz des Ratsuchenden statt der erfolgten Beratungsstunden bewerten.
In der klassischen Betriebswirtschaftslehre versteht man unter Leistungen nur solche, welche auch „verkäuflich“ sind. In der Sozialwirtschaft werden dagegen häufig Leistungen erbracht, die nicht vergütet werden, da soziale Einrichtungen häufig gemeinwirtschaftliche und nicht erwerbswirtschaftfliche Ziele verfolgen. Folglich muss auch genau definiert werden, ob abrechenbare oder nicht abrechenbare Leistungen vorliegen. Am Ende müssen jedoch die abrechenbaren Leistungen auch die Kosten der nicht abrechenbaren Leistungen tragen.
Auch das Konzept der akzeptierten Ineffizienzen ist zu beachten. Hier erfolgt ein bewusster Effizienzverzicht.
Bsp.:
- Kollege mit Sprachbehinderung in der Telefonzentrale
- Rotes Kreuz übernimmt unterfinanzierte Einsätze der Katastrophenhilfe
- Verzicht auf Sedierung eines Patienten, obwohl dadurch Personal eingespart werden könnte