Kostenarten in sozialen Einrichtungen I

Situation

Im Kindergarten Kunterbunt in Fürth (4 Gruppen) sind aus der Verwaltung folgende Zahlen für das abgelaufene Kalenderjahr bekannt.:

Kosten in €
Personalkosten 425.000,00
Reinigungspersonal 28.000,00
neue Spielanlage im Garten 3.650,00
Beitrag Kindergartenverbund 150,00
Beitrag Berufsgenossenschaft 1.750,00
Fortbildungen 900,00
Büromaterial Verwaltung 300,00
Telekommunikation 720,00
Rundfunkgebühren 230,00
Fachliteratur 300,00
Inserate/Öffentlichkeitsarbeit 120,00
Strom Wasser 4.000,00
Straßenreinigung/Müll/Kaminkehrer 1.500,00
Abschreibungen für Gebäude 95.000,00
Heizöl 35.000,00
Reinigungsmittel 3.450,00
Gesamtkosten 600.070,00

Unterscheidung der Kosten nach Art der verbrauchten Produktionsfaktoren

Sie sind Verwaltungsfachkraft beim freigemeinnützigen Träger des Kindergartens und möchten nun herausfinden, durch welchen Produktionsfaktor (Arbeit, Werkstoffe, Betriebsmittel) die höchsten Kosten anfallen, weil sie dort auch das höchste Einsparspotential vermuten.

Kostenart Erklärung Beispiel
Personalkosten Kosten für Löhne und Gehälter, Personalverwaltungskosten, Personalzusatzkosten Personalkosten
Reinigungspersonal
Beitrag Berufsgenossenschaft
Fortbildungen
Summe
425.000,00 €
28.000,00 €
1.750,00 €
900,00 €
455.650,00 €
Investitionskosten Investitionskosten sind die Kosten, die durch Anschaffungen von längerfristigen Gütern entstehen, z.B. Kosten, die durch die Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen. Spielanlage im Garten
Abschreibung für Gebäude
Summe
3.650,00 € 95.000,00 €
98.650,00 €
Sachkosten sachliche Verwaltungsausgaben für die Erstellung einer Dienstleistung bzw. einer sozialen Maßnahme, die nicht Investitionen und Personalausgaben sind Büromaterial Verwaltung
Fachliteratur
Strom und Wasser
Beitrag Kindergartenverbund
Telekommunikation
Rundfunkgebühren
Inserate/Öffentlichkeitsarbeit
Straßenreinigung/Müll/Kaminkehrer
Heizöl
Reinigungsmittel
Summe
300,00 €
300,00 €
4.000,00 €
150,00 €
720,00 €
230,00 €
120,00 €
1.500,00 €
35.000,00 €
3.450,00 €
45.770,00 €

Sie stellen fest, dass die Personalkosten 75,93 % der Gesamtkosten betragen, die Investitionskosten sich auf 16,44 % und die Sachkosten auf 7,63 % der Gesamtkosten belaufen. Sollen Sie nun versuchen bei den Personalkosten zu sparen?

Bedeutung der Personalkosten in einem sozialen Unternehmen

Der hohe Prozentsatz von über 75 % bei den Personalkosten im obigen Beispiel spiegelt die bondere Stellung des Faktors Personal bei sozialen Unternehmen wider. Hier zu sparen ist häufig nicht der richtige Ansatz, denn:

  • Das Personal erbringt die Dienstleisung meist mit einem geringen Anteil an technischen Arbeitsmitteln und ist zentraler Leistungsträger.
  • Das Personal besitzt das vorhandene Wissen. Dieses kann nicht in Patenten oder Rechten abgebildet werden, wie in anderen Unternehmen.
  • Die Mitarbeiter sind wichtig, um die Dienstleistung, die ein Vertrauensgut ist, zu transportieren, weil sie kompetent, reaktionsfähig, einfühlsam und kommunikativ sind und direkt mit dem Dienstleistungsempfänger zusammenarbeiten.
  • Die Mitarbeiter sind wichtige Bausteine für die Steuerung und die Planung im Unternehmen, weil sie direkt mit dem Kunden arbeiten, und auf dieses reagieren müssen.

Zusammensetzung der Personalkosten

Zu den Personalkosten zählen alle Kosten, die durch Inanspruchnahme menschlicher Arbeitsleistungen anfallen. Wegen ihrer absoluten Höhe sind die Personalkosten sehr genau zu erfassen und zu gliedern.

Beachte: Löhne werden in Abhängigkeit von der geleisteten Arbeit bezahlt, Gehälter hingegen fest vereinbarte Entgelte für eine Tätigkeit.

Arbeitsentgelte

Lohn: Der Lohn kann hängt von der geleisteten Arbeit ab. Er wird berechnet, indem die jeweils erbrachte Arbeitsleistung berücksichtigt wird. Hier können ein Stundenlohn oder die produzierte Stückzahl als Basis für die Berechnung des Lohns dienen. Da die Höhe der Stunden oder der Stückzahl durch Urlaub oder Feiertage im Monat schwankt, kann die Höhe des Lohns am Monatsende variieren. Auch wirkt sich die Auftragslage eines Unternehmens in vielen Fällen auf die Lohnhöhe aus. Liegen nur wenige Aufträge vor, werden Arbeiter teilweise freigestellt, was sich wieder an der Lohnhöhe bemerkbar macht. Geht es dem Unternehmen wirtschaftlich gut, profitiert auch der Arbeitnehmer von einem höheren Lohn.

Gehalt: In der Regel wird das Arbeitsentgelt in Form des Monatsgehalts gezahlt. Es ist von der Anzahl der Arbeitstage im Monat unabhängig sowie von der tatsächlich erbrachten Leistung (sofern es keine Boni gibt). Das heißt, das Gehalt hat jeden Monat die gleiche Höhe. Auch in Monaten, in denen der Arbeitnehmer Urlaub hatte oder Feiertage waren, erhält er das gleiche Gehalt wie in Monaten, in denen viel gearbeitet wurde. Häufig spricht man deswegen vom Grundgehalt.

Personalzusatzkosten

Zu den Personalzusatzkosten, die das Unternehmen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen zahlen muss, gehören vor allem die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), Beiträge zur Berufsgenossenschaft (Unfallversichung), Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz, dem Mutterschutzgesetz, die Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie für andere Formen bezahlter Abwesenheit (z. B. Urlaub, Feiertage).

Tarifliche und freiwilligeSonderzahlungen, die auch Personalzusatzkosten darstellen, können im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein, z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Des Weiteren können auch nicht-monetäre Sonderleistungen verabredet werden, wie beispielsweise Dienstwagen, Tankgutscheine, Zuschüsse für den öffentlichen Personennahverkehr, Smartphone auf Firmenkosten, Fortbildungen oder Mitarbeiterrabatte. Diese geldwerten Vorteile sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber deutliche steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Personalverwaltungskosten

Zu den Personalverwaltungskosten zählen alle Kosten, die mit der Einstellung, dem Führen und dem Ausscheiden von Mitarbeitern anfallen. Das sind zum Beispiel die Führung und Bereitstellung von Personalakten, die Ausfertigung von Bescheinigungen über Beschäftigungszeiten, Lohnbescheinigungen und Arbeitszeugnissen sowie die Lohnabrechnung und Erstellung der Lohnlisten.