Bundestag

Überblick

Das Grundgesetz bestimmt  für die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der  repräsentativen Demokratie. Das bedeutet, dass das Volk die Staatsgewalt nicht direkt ausübt, sondern über gewählte Körperschaften;  für die Länder sind das die Landtage, für Kreise, Städte und Gemeinden die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften und auf der Bundesebene ist das der Bundestag.

Die Parlamente haben eine besonders hohe Legitimation, weil sie die einzigen Verfassungsorgane sind, die vom Volk direkt gewählt werden. Der Bundestag wird für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt.

Die übrigen Verfassungsorgane werden von den Parlamenten bestellt. So wählen die Parlamente die Regierungschefs, der Bundestag den Bundeskanzler und die Landtage die Ministerpräsidenten. Der Bundestag wählt – zusammen mit dem Bundesrat – die Richter des Bundesverfassungsgerichts und – zusammen mit Delegierten aus den Landesparlamenten in der Bundesversammlung – den Bundespräsidenten.

Ansichten

Plenarsaal des Bundestags

Deutscher Bundestag Plenarsaal Seitenansicht.jpg
Von TimesEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Debatte im Deutschen Bundestag, links die Bank der Bundesregierung, 2014

Aufgaben des Bundestages

Die bei weitem wichtigste Aufgabe ist die Gesetzgebung (Gesetzgebungsfunktion). In der Lehre von der Gewaltenteilung wird das Parlament auch als Legislative bezeichnet.

Es kommen aber noch weitere wichtige Aufgaben des Bundestages hinzu: die Wahl des Bundeskanzlers und anderer wichtiger Staatsorgane (Wahlfunktion).

Das Grundgesetz weist dem Bundestag ferner die Aufgabe zu, Regierung und Verwaltung zu kontrollieren (Kontrollfunktion) .Die Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gehört zu den klassischen Aufgaben eines Parlaments. Das wohl wichtigste Kontrollinstrument ist das Budgetrecht.

Neben diesen, im Grundgesetz beschriebenen Funktionen, soll der Bundestag die wichtigsten politischen Themen unserer Gesellschaft den Bürgern zur Diskussion stellen und Lösungen und Alternativen anbieten (Willensbildungsfunktion) .
Als letztes soll der Bundestag den in der Gesellschaft vorhandenen Meinungen Ausdruck verleihen  (Artikulationsfunktion). Sehen Sie hierzu beispielhaft das >Video einer Debatte in einem Ausschuss des Bundestags zum politisch stark umstrittenenThema Datenschutz im Internet, zu dem Experten verschiedener Interessengruppen bzw. Unternehmen geladen waren.
Der Unterausschuss „Neue Medien“ erörterte am Montag, 24. Oktober 2011, in einem öffentlichen Expertengespräch aktuelle Fragen rund um die Datensicherheit bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken“. Als Experten waren Mitarbeiter von Google und Facebook geladen.

Bundestagswahlergebnisse und anschließend gebildete Regierungen

Sitzverteilung

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag fand am 24. September 2017 statt.[2] Die Wahlbeteiligung betrug 76,2 %, was etwa 5 Prozentpunkte über den Beteiligungen in den Jahren 2009 (70,8 %) und 2013 (71,5 %) liegt und dem Abwärtstrend, den es seit der bisherigen Höchstmarke von 1972 (91,1 %) gibt, entgegensteht.

Das Sitzzuteilungsverfahren nach der Wahl zum Deutschen Bundestag ist die Methode der proportionalen Repräsentation bei Verhältniswahlen, die zur Besetzung des Deutschen Bundestages nach einer Bundestagswahl Anwendung findet. Im Divisorverfahren nach Sainte-Laguë werden dabei Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sichergestellt.

Um die Gleichheit der Wahlen zu wahren, muss vor den Wahlen die Wahlkreiseinteilung des Bundesgebietes durch eine Wahlkreiskommission, bestehend aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichtes und fünf weiteren Mitgliedern, überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ziel ist es, das Stimmgewicht in jedem Wahlkreis gleich zu halten. Berücksichtigt werden dabei alle deutschen Bundesbürger im Sinne Art 116 Abs. 1 GG.

Die Wahlkreiseinteilung unterliegt dabei folgenden Grundsätzen:

  • Ländergrenzen sind einzuhalten
  • die derzeit 299 Wahlkreise werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Bundesländer verteilt
  • die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht um mehr als 15 % von der durchschnittlichen Wahlkreisbevölkerung abweichen.
  • der Wahlkreis soll ein zusammenhängendes Gebiet bilden
  • die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte sollen nach Möglichkeit eingehalten werden

17th Bundestag Structure.png
Von Aricci526 – I (Aricci526) created this work entirely by myself.
Transferred from en.wikipedia, Gemeinfrei, Link

Bundestag: Abgeordnete

Die Abgeordneten und ihre Rechte

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Artikel 38 des Grundgesetzes legt fest, dass die Abgeordneten als Vertreter des ganzen Volkes gelten. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler und ihrer Partei gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Diese Rechtsposition wird als „freies Mandat“ bezeichnet. Das Gegenteil des freien Mandats ist das „imperative Mandat“, wie es in den Ständeversammlungen bis ins 19. Jahrhundert hinein üblich war. Dort waren die Abgeordneten ihren Wählern Rechenschaft schuldig und konnten abberufen werden, wenn sie ihren Weisungen nicht nachkamen. Ein imperatives Mandat führt dazu, dass Abgeordnete in allen Entscheidungen von der „Basis“ abhängen, sie müssen darauf achten, dass ihr Stimmverhalten die Zustimmung ihrer Wähler findet.

Der Abgeordnete ist Mitglied des Deutschen Bundestages. Die Unabhängigkeit der Abgeordneten wird durch eine Reihe von Vorrechten geschützt, die im Grundgesetz verankert sind.

Wenn Sie genauere Informationen über die Rechte haben wollen, klicken Sie die Grafik an.

Die Abgeordnetenentschädigungen (Diäten)

Die Einkünfte der Abgeordneten werden in der Öffentlichkeit immer wieder kritisiert. Unbestritten ist, dass die Abgeordneten einen Anspruch auf Entlohnung haben. Umstritten ist die Höhe der Einkünfte und die Tatsache, dass die Abgeordneten sie selbst festsetzen. Die Entlohnung liegt deutlich über dem Durchschnittseinkommen, reicht aber nicht an die vieler freier Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte) und von Angehörigen des mittleren Managements in der Wirtschaft (Abteilungsleiter, Leiter einer Bankfiliale) heran.
Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes regelt die Bezahlung der Bundestagsabgeordneten: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“
Hier eine Beispielrechnung für das Einkommen aus der Abgeordneten-Tätigkeit im Bundestag:

Ein Thema ist neben den Abgeordnetenentschädigungen immer wieder in der öffentlichen Diskussion, die sogenannten „Nebentätigkeiten“, also die bezahlte Tätigkeit von Bundestagsabgeordneten z.B. in Aufsichtratsfunktionen von Unternehmen oder in anwaltlicher und beratender Funktion. Viele Abgeordnete des Bundestags verdienen nebenher – vor allem betrifft dies die Gruppe der Anwälte.
Die Einkünfte müssen zwar für jede einzelne Tätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben werden in Form von Stufenangaben veröffentlicht. Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7.000 Euro. Die Einkünfte sind einsehbar in den Biografien der Abgeordneten auf der Seite des Deutschen Bundestags. Insoweit ist hier eine gewisse Tranparenz geschaffen.
Von Kritikern wird allerdings moniert, dass die Einteilung zu grob sei und dass nur die genaue Angabe zur Höhe der Nebeneinkünfte volle Transparenz schaffen würde. Ganz generell wird auch kritisiert, dass Nebentätigkeiten immer zu Lasten des Abgeordnetenmandats gehen würden und dass hier möglicherweise Abhängigkeiten entstehen würden, die sich mit der Rolle des Abgeordneten nicht vertragen.
Die Befürworter von Nebentätigkeiten weisen darauf hin, dass man Unternehmern und Selbständigen diese Tätigkeiten erlauben müsste, weil ansonsten für sie ein Abgeordnetenmandat unattraktiv wäre. Damit könnten die Erfahrungen dieser Gruppe für das Parlament verloren gehen.

Die Berufsgruppen im Bundestag

Eine besondere Problematik, die immer wieder in den Medien kritisiert wird, ist die Zusammensetzung des Bundestags: „Der Bundestag ist mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer“, witzelte einst der FDP-Parlamentarier und Bundesminister Otto Graf Lambsdorff. Im Parlament sind die Berufe tatsächlich höchst ungleich vertreten, wie eine Erhebung aus dem Jahr 2003  zeigt: Juristen und Lehrer (Öffentlicher Dienst) sind im Verhältnis zu anderen Gruppen im Bundestag deutlich überrepräsentiert und liegen deutlich vor allen anderen Berufgruppen. Im aktuellen Bundestag findet sich der Befund bestätigt:

Die Abgeordneten und ihre Aufgaben

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, aber auch der Landtage werden in der öffentlichen Diskussion immer wieder wegen der Höhe ihrer Diäten kritisiert; in dem Zusammenhang wird auch moniert, dass in den  Sitzungen des Bundestags nicht alle Abgeordneten anwesend seien. Diese Kritik wird der Arbeitsweise und dem -pensum der Abgeordneten in aller Regel nicht gerecht. So sind die Sitzungen des Bundestags häufig nur eine abschließende öffentliche Vorstellung der Arbeitsergebnisse von Arbeitskreisen und Ausschüssen des Parlaments, die lange und intensiv „hinter den Kulissen“ an Gesetzesentwürfen gearbeitet haben. Die Debatten im Bundestag dienen dann vor allem dazu, die Öffentlichkeit bzw. die eigene Wählerschaft zu informieren. Die einfachen Abgeordneten haben vielfältige und zeitintensive Verpflichtungen:

Befragungen der Bundestagsverwaltung zur durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit der Abgeordneten zeigen folgende Ergebnisse:

  • während einer Sitzungswoche : 77,9 Stunde pro Woche
  • während einer sitzungsfreien Wochen : 78,9 Stunden pro Woche

Vor diesem Hintergrund wird klar, dass Abgeordnete einer Vollzeittätigkeit nachgehen und kaum Platz für umfangreiche Nebentätigkeiten vorhanden ist. Hier wird auch deutlich, warum die Nebentätigkeiten mancher Abgeordneter kritisch gesehen werden: Wahrscheinlich gehen sie zu Lasten der politische Tätigkeit als Abgeordneter im Parlament.

Bundestag: Opposition

Im Grundgesetz kommt der Begriff Opposition nicht vor, ebenso wenig in den meisten Landesverfassungen. In Deutschland hat sich das Verständnis für die Bedeutung der Opposition nur langsam durchsetzen können. Opposition wurde lange mit Obstruktion, mit bloßer Verneinung gleichgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1952 das „Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“ zu den „grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ gezählt. Die Opposition folgende Aufgaben:

Kritikfunktion:

Das Programm und die Politik der Regierung unterliegen ständiger Kritik seitens der Opposition. Sie nimmt diese Funktion nicht so sehr mit Blick auf das Parlament wahr, sondern wendet sich an die Öffentlichkeit, um die nächsten Wahlen für sich zu entscheiden.

Kontrollfunktion:

Die Instrumente der parlamentarischen Kontrolle, wie Anfragen und Untersuchungsausschüsse, werden vorwiegend von der Opposition genutzt, um Fehler und Schwächen der Regierung aufzudecken.

Alternativen bieten:

Die Opposition steht zur Ablösung der Regierung bereit. Für diesen Fall bietet sie sachliche und personelle Alternativen an. Die Sachalternativen werden sich auf wenige wichtige und umstrittene Politikbereiche beschränken.

Im Bundestag kann die Opposition gegen die Mehrheit wenig bewirken, insbesondere dann, wenn sich die großen Volksparteien zu einer „Großen Koalition“ zusammengeschlossen haben und damit die Mehrheit der Regierungsparteien erdrückend groß wird.
Chancen, auf die Politik der Regierung Einfluss zu nehmen, eröffnet das bundesstaatliche System. Es sieht eine Mitwirkung des Bundesrates an der Gesetzgebung vor. Wenn im Bundesrat Landesregierungen die Mehrheit haben, die der Opposition im Bundestag entsprechen, muss sich die Regierung bei Gesetzen oder auch bei außenpolitischen Verträgen mit der Opposition verständigen, um nicht einen (aufschiebenden) Einspruch oder eine Ablehnung im Bundesrat zu riskieren. Jede Opposition steht vor der Frage, ob sie in erster Linie die Auseinandersetzung mit der Regierung suchen oder ob sie durch Zusammenarbeit Einfluss auf Entscheidungen nehmen will. In der Parlamentarischen Praxis der Bundesrepublik wechselten sich Phasen der Auseinandersetzung (Konfrontation) und Zusammenarbeit (Kooperation) ab. Scharfe Auseinandersetzungen gab es, wenn entscheidende politische Weichenstellungen bevorstanden, zum Beispiel die Wiederbewaffnung 1956 und die Ostpolitik der sozial-liberalen Koalition 1969-1972. Bei der Gesetzgebung hat die Opposition zumeist auf Kooperation gesetzt und versucht, die Gesetzte in ihrem Sinne zu verbessern.

Bundestag: Fraktionen

Die Fraktionen: Funktionen und Organisation

Die Abgeordneten einer Partei im Parlament bilden eine Fraktion. Zur Bildung einer Fraktion ist eine Mindestzahl von Abgeordneten nötig. Im Bundestag sind es 5%. Bleiben die Abgeordneten einer Partei unter dieser Fraktionsstärke, können sie sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Der Status einer Gruppe berechtigt zur Einbringung von Vorlagen, sichert Redezeit entsprechend der Gruppenstärke zu, stellt den Gruppenvorsitzenden rechtlich dem Fraktionsvorsitzenden gleich und verschafft die für die parlamentarische Arbeit erforderlichen finanziellen, technischen und personellen Mittel.

Fraktionen des 19. Deutschen Bundestags

Funktionen der Fraktionen

Die Fraktionen organisieren und steuern die Arbeit im Parlament. Sie besetzen entsprechend ihrer Stärke das Präsidium, den Ältestenrat und die Ausschüsse. Nur Fraktionen oder so viele Abgeordnete, wie es der Mindeststärke einer Fraktion entspricht, können Anträge einbringen, beispielsweise Gesetzesvorlagen, Große und Kleine Anfragen. Diese Bestimmung verhindert, dass einzelne Abgeordnete mit einer Vielzahl von Anträgen oder Anfragen die Arbeit des Parlaments lahm legen. Jeder Abgeordnete hat jedoch das Recht, ohne Beschränkung mündliche Anfragen zu stellen.

Organisation der Fraktionen

Die Fraktionen selbst sind straff organisiert. An ihrer Spitze steht der Fraktionsvorsitzende, zum Vorstand gehören seine Stellvertreter und die Parlamentarischen Geschäftsführer. Die Fraktionsvorsitzenden sind die einflussreichsten Abgeordneten; die der Regierungsparteien stimmen die politische Willensbildung von Fraktionen und Regierung aufeinander ab, der Vorsitzende der größten Oppositionsfraktion ist im Bundestag Gegenspieler des Bundeskanzlers und oft Kanzlerkandidat der Opposition. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sorgen für den reibungslosen Ablauf der parlamentarischen Arbeit, zum Beispiel bestimmen sie die Redner im Plenum, der Vollversammlung des Parlaments.

Arbeitsteilung

Die Fülle der Politikbereiche erfordert eine Arbeitsteilung in der Fraktion. Der einzelne Abgeordnete spezialisiert sich auf bestimmte Sachgebiete. In Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen beraten diese Sachverständigen Gesetzentwürfe und andere Anträge und bereiten die Entscheidungen vor. Die Fraktion folgt in der Regel den Vorschlägen ihrer Sachverständigen.

 Fraktionsdisziplin

Abgeordnete sind als Mitglieder ihrer Partei gewählt, deren grundlegende politische Überzeugungen sie mit den anderen Mitgliedern ihrer Fraktion teilen. Sie sind daran interessiert, dass die politischen Vorstellungen ihrer Partei sich durchsetzen und diese die nächsten Wahlen gewinnt. Nur wenn die Fraktion geschlossen auftritt, erscheint sie entscheidungs- und handlungsfähig. Öffentliche Auseinandersetzungen und abweichendes Stimmverhalten werden als „Zerstrittenheit“ gewertet und mindern die Wahlchancen.

Bundestag: Übung

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