Medienlandschaft der Bundesrepublik Deutschland
Aufgabe
Ordnen Sie die Medien ihrer Entstehungszeit zu!
Aufgaben und Formen
In der Bundesrepublik leben ca. 82 Millionen Menschen. Um die politische Beteiligung in einer solchen Massendemokratie zu organisieren, muss die Kommunikation zwischen den Bürgern und ihren politischen Vertretern organisiert werden. Erst, wenn die Bürger über die Absichten, Ziele und Handlungen der politischen Akteure im Bundestag, in den Landtagen oder in den kommunalen Vertretungen informiert sind, können sie kompetente politische Entscheidungen, z.B. bei Wahlen, fällen. In der Bundesrepublik wird dies durch Presse, Funk und Fernsehen ermöglicht. Die Massenmedien stellen Öffentlichkeit her, und so findet ein Austausch der verschiedenen politischen Meinungen von gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, Parteien und politischen Institutionen statt. Öffentliche Meinung wird also weitgehend durch die veröffentlichte Meinung bestimmt. Es versteht sich von selber, dass sich daraus eine besondere Verantwortung der Massenmedien ergibt.
Die Massenmedien haben die Aufgabe, Informationen zu verbreiten, dies soll umfassend, sachgerecht und verständlich geschehen; die Medien sollen zur Meinungsbildung der Bürger beizutragen, indem sie komplizierte politische Probleme und Zusammenhänge einsichtig machen; sie sollen dazu beitragen, die Entscheidungen der politischen Institutionen sowie das Verhalten der Amtsinhaber zu kontrollieren und Missstände zu kritisieren.
Verfassungsrechtliche Regelungen
Das Grundgesetz schützt die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit in Artikel 5 Abs. 1. Damit wird in erster Linie der Schutz vor staatlichen Eingriffen gewährleistet, zum Beispiel bedeutet dies:
- Meinungsäußerungen sind nicht strafbar;
- staatliche Überwachung und Unterdrückung von Veröffentlichungen ist unzulässig;
- Behörden müssen Publikationsorganen Auskunft geben;
- Journalisten brauchen Informanten nicht preiszugeben.
Artikel 5 Abs. 2 des Grundgesetzes schützt auch den einzelnen gegen die Macht der Medien. Beleidigungen und Verleumdungen stehen unter Strafe. Bei unrichtigen Tatsachenbehauptungen besteht ein Anspruch der Betroffenen auf Gegendarstellung.
Zeitungen und Zeitschriften
In der Bundesrepublik sind die meisten Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in privatem Besitz. Sie geben 440 Zeitungen (Tages-, Wochen- und Sonntagszeitungen) mit einer Gesamtauflage von 33 Millionen Exemplaren heraus. Eine besondere Rolle haben neben dem Fernsehen die überregionalen Tageszeitungen und die großen Wochenzeitungen und Magazinen; sie werden von vielen politisch Interessierten gelesen, die Einfluss auf die Meinungen ihrer Umgebung haben („Meinungsführer“).
Hörfunk und Fernsehen
Im Bereich von Hörfunk und Fernsehen existieren öffentlich-rechtliche und private Anbieter seit Mitte der 80er Jahre nebeneinander. Rundfunkanstalten öffentlichen Rechts wurden nach 1945 errichtet. Sie sollten unabhängig vom Staat und von mächtigen Wirtschaftsinteressen sein. Diese Forderung nach Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten führte 2014 dazu, dass der ZDF-Staatsvertrag vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat den Staatsvertrag für verfassungswidrig erklärt. Die Richter fordern, die Unkultur einer politischen Besetzung der Aufsichtsgremien des Senders einzudämmen. Das BVG hat dem Versuch der Politik, Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszuüben, damit Einhalt geboten.
Die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender soll auch durch Gebühren der Hörer und Zuschauer gesichert werden. Inzwischen erzielen sie einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen mit Werbeeinblendungen. Kontrolliert werden die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Rundfunk- und Verwaltungsräte, die sich aus Vertretern gesellschaftlich wichtiger Gruppen zusammensetzen. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurde durch das Bundesverfassungsgericht die Aufgabe der informationellen „Grundversorgung“ der Bevölkerung zugeschrieben, was andererseits die Gebührenpflicht (neuerdings: „Beitragspflicht“) begründet.
Die Medien im politischen Prozess
Die Neuen Medien und das Internet
Mit der Digitalisierung von Daten und der Verbreitung auch großer Datenmengen über das World Wide Web hat sicher ein neuer Abschnitt in der Mediengeschichte begonnen. Mit dem Stichwort „Multimedia“ wird nicht weniger ausgedrückt, als dass die bisher existierenden Medien zusammengeführt werden und vom Nutzer am eigenen PC be- und verarbeitet werden können. Damit ergibt sich für den Einzelnen eine völlig neue Qualität: War mit den alten Medien weitgehend ein einseitiger Kommunikationsvorgang verbunden, der den Zuschauer oder Leser zum passiven Konsumenten machte, so ermöglichen die Neuen Medien eine aktive Mitgestaltung durch den Nutzer. Über das Internet kann er z.B. mit Hilfe von Social-Media (Twitter, Facebook u.a.) Informationen und Meinungen weltweit in kürzester Zeit verbreiten. Es kann hier sicher von einer Demokratisierung der Massenmedien gesprochen werden. Die Brisanz dieser Technik haben autoritäre Staaten (z.B. China, Nordkorea) rasch erkannt und sie unterbinden die Verbreitung dieser Technik in ihren Gesellschaften. Aber auch die demokratischen Gesellschaften haben noch keine endgültigen Regeln für die Neuen Medien gefunden, die viele ungelöste Probleme in juristischer, ökonomischer und politischer Hinsicht aufwerfen. Als Beispiele seien hier nur die Schwierigkeiten deutscher Behörden bei der Verfolgung neonazistischer oder pornografischer Webseiten erwähnt, deren Server irgendwo im Ausland steht. Die Durchsetzung nationaler Rechtsvorschriften stößt hier eindeutig an Grenzen.
