Die Mediensysteme der USA und der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich
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1 Erschließen Sie sich die Materialien.
2 Erarbeiten Sie anhand der Materialien die Kennzeichen des jeweiligen Mediensystems.
3 Erstellen Sie eine Übersicht, in der Sie die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Mediensysteme herausheben.
4 Beurteilen Sie die Mediensysteme der USA und der BRD hinsichtlich ihrer Fähigkeit zu einer demokratischen Gesellschaft beizutragen.
M1: Das Mediensystem der USA
Über 1800 TV-Stationen, knapp 10000 Zeitungen und 15000 Radiostationen – Medienanbieter gibt es in den USA reichlich. Die große Mehrzahl dieser Medieneinrichtungen ist in Privatbesitz. Dies hängt in großem Maße mit der geschichtlichen Entwicklung der Medien im Land zusammen:
„[…]Als 1920 die ersten Radiogeräte drahtlose Wellen aussendeten, war das Programm nur eine Beigabe, um die Endgeräte zu verkaufen. Doch schon bald merkten die Betreiber, dass sich mit dem Programm selber vorzüglich Profit machen ließ, wenn man, wie in der Zeitung auch, Werbung verkauft. In den 1930er Jahren erlebte der Hörfunk dann seine goldene Zeit, nur um alle seine Inhalte, Programm-Formate und auch einige seiner Stars ab Mitte der 1940er Jahre an das neue Medium Fernsehen zu verlieren. Fortan hielt das Fernsehen seinen Einzug in die amerikanischen Wohnzimmer, während sich das Radio weg vom Vollmedium hin zum Zweitmedium für spezialisierte Hörergruppen (Format-Radio) entwickelte. Bereits 1934 wurde eine Regulierungsbehörde ins Leben gerufen, die Federal Communications Commission (FCC), die fortan die Vergabe der Lizenzen an Radio- und später Fernsehstationen vornahm. Das Frequenzspektrum zur Ausstrahlung beider Medien war begrenzt, so musste staatlicherseits eine Ordnungsbehörde einschreiten, um Chaos auf dem Äther zu verhindern. Unter unterschiedlichen Präsidenten in ihrer jahrzehntelangen Geschichte konnte die FCC ihre ordnungspolitischen und auch kartellrechtlichen Pflichten wahrnehmen. Mit der zunehmenden Marktorientierung der 1980er Jahre jedoch gab sie über Zeiten ihre marktrestriktiven Befugnisse auf [und wacht] nun mehr über die Einhaltung inhaltlicher Standards (Broadcast Decency Enforcement Act 2005) – und weniger über Besitzverhältnisse.[…]“
Quelle: http://www.bpb.de/internationales/amerika/usa/10707/medien-in-den-usa
Es findet also eine staatliche Überwachung der privaten Medien statt, allerdings gilt dies nur für Medien, welche die „public airwaves“ verwenden. Dies führt dazu, dass im Fernsehbereich enorme Unterschiede entstehen. Während Sender wie FOX oder CBS selbst auf Schimpfwörter in ihren Sendung verzichten müssen, wird auf HBO oder SHOWTIME nicht nur geflucht, sondern auch nackte Haut gezeigt.
Die USA haben auch ein öffentlich finanziertes Mediensystem, allerdings in weitaus geringerer Ausprägung als in Europa. Erst Ende der 1960er entschloss man sich in den USA zur Einführung eines solchen Systems. Die bekanntesten Vertreter dieses Systems sind National Public Radio (NPR) und der Public Broadcasting Service (PBS), der Heimatsender der Sesamstraße. Finanziert wird das System über die Mittel, die vom Parlament zur Verfügung gestellt werden. Diese reichen jedoch nicht, um den Senderbetrieb zu finanzieren, so dass die Einnahmen von öffentlichen Radio- und Fernsehstationen zu über der Hälfte aus privaten Spenden bestehen.
Die Grafik zeigt die Anzahl der durchschnittlichen Zuschauer in der „Prime-Time“ im TV-Jahr 2013-14. Alle privaten Fernsehsender sind blau gefärbt.

M2: Das Mediensystem der Bundesrepublik
„Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in der Bundesrepublik Deutschland zunächst nur öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten zugelassen. Anfangs wurden lediglich Radioprogramme, später auch TV-Sendungen ausgestrahlt. Die Gründe für die Schaffung des öffentlich-rechtlichen Systems lagen in den politischen Bedingungen der unmittelbaren Nachkriegszeit und den Bemühungen der Alliierten um eine Demokratisierung Deutschlands. Diese sollte durch eine staatlich und wirtschaftlich unabhängige Struktur des Rundfunks befördert werden.
1950 schlossen sich die Landesrundfunkanstalten zur ARD zusammen und strahlten ab 1954 ein Gemeinschaftsprogramm „Deutsches Fernsehen“ aus. Der öffentlich-rechtliche Charakter des Fernsehens wurde 1961 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt und bis in die 1980er Jahren hinein festgeschrieben. Am 1. April 1963 kam das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hinzu. Ab 1964 folgten die sogenannten Dritten Programme der ARD, die zunächst nur regional verbreitet wurden. Heute gehören zum öffentlich-rechtlichen TV-Programmangebot ARD, ZDF, Kinderkanal, Phoenix, 3sat, Arte sowie neun Dritte Programme. Das Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1981 erlaubte dann auch die Zulassung privatwirtschaftlich organisierter Programme. So sendeten im Januar 1984 der Sat.1-Vorläufer PKS und RTL die ersten privatwirtschaftlichen TV-Programme für Deutschland. Als das Bundesverfassungsgericht 1986 in seinem vierten Rundfunkurteil privat-kommerzielle Rundfunkprogramme für verfassungsgemäß erklärte, wurde der Grundstein für das Duale Rundfunksystem gelegt. Dabei sind öffentlich-rechtliche Programme für eine umfassende Grundversorgung zuständig, während privatwirtschaftliche Anbieter nur bestimmte Standards einhalten müssen. Ausdrücklich räumten die Verfassungsrichter den kommerziellen Wettbewerbern „möglichst massenattraktive, unter dem Gesichtspunkt der Maximierung der Zuschauer- und Hörerzahlen erfolgreiche Programme zu möglichst niedrigen Kosten“ ein. Die Netto-Werbeerlöse der TV-Sender beliefen sich laut ZAW im Jahre 2010 auf knapp 4 Milliarden Euro. Bei den kommerziellen Free-TV-Programmen besteht derzeit etwa ein Viertel der Sendezeit aus Werbespots, Sponsor- und Programmhinweisen sowie Teleshopping-Sendungen.
Für Zulassung und Kontrolle privatwirtschaftlicher Rundfunkanbieter sind im Rahmen der Kulturhoheit der Länder deren Landesmedienanstalten zuständig. TV-Programmanbieter können sich bei ihrer Lizenzierung eine Landesmedienanstalt aussuchen und erhalten dann eine bundesweite Satelliten-Lizenz. Plätze in Kabelnetzen werden von den Landesmedienanstalten in den Bundesländern jeweils nach eigenen Gesichtspunkten vergeben. Alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden von Rundfunkräten (beim ZDF Fernsehrat) kontrolliert. Diesen Gremien gehören Mitglieder der Landesparlamente und -regierungen an sowie Vertreter wichtiger gesellschaftlicher Gruppen. Generell vorgesehen sind dabei Delegierte der katholischen und evangelischen Kirche sowie der jüdischen Kultusgemeinden, der Arbeitgeber und -nehmer sowie gesellschaftlicher Verbände.
ARD und ZDF erhielten für ihre Fernsehprogramme 7,34 Milliarden Euro Rundfunkgebühren. Seit Anfang 2013 muss jeder Haushalt monatlich 17,98 Euro Rundfunkbeitrag zahlen, egal, ob und welche Empfangsgeräte dort vorhanden sind. Im Unterschied zu den früheren Rundfunkgebühren ist der Rundfunkbeitrag nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung gebunden. Damit entstand erstmals eine Pflicht zur Zahlung der Rundfunkbeiträge. Die Haushaltsabgabe deckt auch die privaten Autos aller Bewohner mit ab, nicht jedoch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen.“
Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung Dossier Deutsche Fernsehgeschichte in Ost und West, bearbeitet
Die Grafik zeigt in Prozent den Marktanteil der zehn meist gesehenen TV-Sender im Jahr 2014. Öffentlich-rechtliche Sender sind rot gefärbt, Privatsender blau:
