Abschlussprüfung 2022, Teilbereich I

Hinweise:

Bearbeiten Sie alle Aufgaben.

Bei der jeweiligen Lösung sind auch die Ansätze für die einzelnen Lösungsschritte sowie die dazugehörigen Nebenrechnungen niederzuschreiben.

Gebräuchliche Abkürzungen sollen verwendet werden. Geldbeträge, Prozentsätze und Kennzahlen sind grundsätzlich auf zwei Kommastellen zu runden.

Der Umsatzsteuersatz beträgt 19 % bzw. 7 % für Umsätze im Inland. Für Umsätze mit dem Ausland bleibt die Umsatzsteuer unberücksichtigt.

Aufgabe I

Die XELA AG mit Sitz in Forchheim ist ein international führendes Unternehmen, das sich auf die Herstellung und den Vertrieb von medizinischen Geräten und Laboreinrichtungen spezialisiert hat.

Sie gilt als große Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Bewertung im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des HGB (Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.2021).

Sie sind in unterschiedlichen betrieblichen Funktionsbereichen der XELA AG tätig. Dort bereiten Sie Entscheidungen vor, werten Daten aus und beraten die Unternehmensleitung.

Aufgabe 1

Im Zusammenhang mit der Bewertung zum 31.12.2021 sind in der Abteilung Rechnungswesen noch verschiedene Aufgaben zu bearbeiten. Die Unternehmensleitung hat Sie gebeten, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Gewinnausweis der XELA AG möglichst gering zu halten.

Aufgabe 1.1

Die XELA AG setzt das Granulat WM58 als Rohstoff in der Fertigung ein. Zum 31.12.2020 waren 150 kg dieses Rohstoffs auf Lager, die mit insgesamt 12.750,00 € in der Bilanz angesetzt wurden.

Aus der Finanz- und Lagerbuchführung der XELA AG liegen bis zum 15.12.2021 folgende Informationen vor (alle Werte netto):

Granulat WM58
Warenwert aller Zugänge 350 kg 28.875,00 €
Bezugskosten 2.887,00 €
Nachlässe 3.707,00 €
Warenwert aller Rücksendungen 30 kg 2.475,00 €

Am 20.12.2021 erfolgte eine weitere Lieferung in Höhe von 50 kg zum Einstandspreis von 81,00 € je kg netto.

Zum 31.12.2021 sind noch 200 kg des Granulats WM58 auf Lager. Der Marktpreis für das Granulat beträgt an diesem Tag 79,80 € je kg. Zur Bewertung des Rohstoffs wendet die XELA AG das Durchschnittswertverfahren an.

Aufgabe 1.1.1

Ermitteln und begründen Sie den Bilanzansatz für das Granulat WM58 zum 31.12.2021. (6 BE)

Aufgabe 1.1.2

Berechnen Sie die Höhe des wertmäßigen Jahresgesamtverbrauchs 2021 des Granulats WM58 in Euro und ermitteln Sie Art und Höhe der Bestandsveränderung des Granulats in Kilogramm. (3 BE)

Aufgabe 1.1.3

Das als Rohstoff verwendete Granulat WM58 gehört zu den von der XELA AG verwendeten betrieblichen Produktionsfaktoren. Unterscheiden Sie Rohstoffe von Betriebsstoffen und ordnen Sie diese den betrieblichen Produktionsfaktoren zu. (3 BE)

Aufgabe 1.2

Die XELA AG erwarb am 01.08.2019 ein Grundstück mit Lagerhalle zum Kaufpreis von insgesamt 4.000.000,00 € in Weibersbrunn im Spessart. Auf die Lagerhalle entfielen 1.200.000,00 € des Kaufpreises.

Vor der Inbetriebnahme am 26.08.2019 ließ die XELA AG noch einige Umbauarbeiten in der Lagerhalle von der KORBI GmbH durchführen. Am 28.08.2019 überwies die XELA AG dafür 37.913,40 € an die KORBI GmbH.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Gesamtimmobilie liegen zudem folgende Werte vor:

Maklergebühr: 3,00 % netto

Grunderwerbsteuer: 3,50 %

Notargebühren: 23.800,00 € netto

Grundbuchgebühren: 10.000,00 €

Zur Finanzierung der Gesamtimmobilie hatte die XELA AG im Jahr 2019 ein Darlehen in Höhe von 2.100.000,00 € aufgenommen. Im Jahr 2019 fielen hierfür 10.500,00 € Zinsen an.

Für die Gesamtimmobilie sind jährlich 8.000,00 € Grundsteuer zu entrichten.

Am 13.09.2021 wurde die Lagerhalle, bei der die XELA AG von einer Nutzungsdauer von 33 ⅓ Jahren ausgeht, durch einen Blitzeinschlag mit anschließendem Brand in seiner Nutzung für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt.

Ein Sachverständiger legt daher den beizulegenden Wert für diese Lagerhalle zum 31.12.2021 vorübergehend auf 850.000,00 € fest.

Im November 2021 erhielt die Gemeinde Weibersbrunn eine hochmoderne Anschlussstelle für die Autobahn. Ein Sachverständiger legt daher den beizulegenden Wert des Grundstücks zum 31.12.2021 dauerhaft auf 3.200.000,00 € fest.

Ermitteln und begründen Sie den Bilanzansatz des Grundstücks und der Lagerhalle zum 31.12.2021. (10 BE)

Aufgabe 1.3

Am 06.2017 erwarb die XELA AG aus strategischen Gründen 80.000 Aktien (Nennwert je Aktie: 1,00 €) der MAINERT AG mit Anschaffungskosten in Höhe von 348.000,00 €.

Am 06.08.2018 verkaufte die XELA AG 45.000 Stück dieser Aktien. Danach wurden von der XELA AG keine Aktien der MAINERT AG mehr gekauft bzw. veräußert.

Die Entwicklung des Aktienkurses der MAINERT AG kann folgendem Schaubild entnommen werden:

Bei der Bewertung der Aktien der MAINERT AG wurden von der XELA AG auch in den Jahren 2017 bis 2020 stets alle Möglichkeiten genutzt, um den Gewinn möglichst gering auszuweisen.

Ermitteln und begründen Sie den Bilanzansatz des Aktienpakets der MAINERT AG zum 31.12.2021. (6 BE)

Aufgabe 2

Die Bilanzen der XELA AG weisen jeweils zum 12. folgende Passivpositionen aus (Werte in €):

Passiva 2020 2021
Gezeichnetes Kapital 2.500.000,00 3.500.000,00
Kapitalrücklage 175.000,00 275.000,00
Gesetzliche Rücklage 13.000,00 25.000,00
Andere Gewinnrücklagen 573.000,00 620.000,00
Gewinnvortrag 0,00 6.000,00
Verlustvortrag 10.000,00 0,00
Jahresüberschuss 250.000,00 420.000,00
Pensionsrückstellungen 2.030.000,00 2.710.000,00
Sonstige Rückstellungen 865.000,00 956.000,00
Langfristige Verbindlichkeiten 6.280.000,00 6.400.000,00
Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.220.000,00 2.430.000,00
14.896.000,00 17.342.000,00

Alle Aktien der XELA AG haben einen Nennwert von 50,00 € je Stück. Zum 10.01.2021 wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt.

Die etwaige Einstellung in die gesetzliche Rücklage erfolgt nach den Vorschriften des § 150 AktG.

Für die Verwendung des Jahresüberschusses 2021 wurde folgender Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat unterbreitet und von der Hauptversammlung beschlossen:

Um die Eigenkapitalbasis weiter zu stärken, soll unter Berücksichtigung des § 58 AktG der höchstmögliche Teil des Jahresüberschusses im Unternehmen gehalten werden.

Der verbleibende Bilanzgewinn soll als höchstmögliche Stückdividende auf volle zehn Cent gerundet an die Aktionäre ausgezahlt werden, wobei alle Aktien voll dividendenberechtigt sind.

Aufgabe 2.1

Erstellen Sie für das Jahr 2021 die vollständige Ergebnisverwendungsrechnung und ermitteln Sie die Höhe des Eigenkapitals nach vollständiger Ergebnisverwendung zum 31.12.2021 unter Darstellung der Positionen des Eigenkapitals. (9 BE)

Aufgabe 2.2

Nennen Sie alle aus den Angaben und bisherigen Berechnungen erkennbaren Finanzierungsarten des Geschäftsjahres 2021, wobei die kurzfristige Fremdfinanzierung nicht berücksichtigt werden soll.

Ordnen Sie die Finanzierungsarten nach Rechtsstellung des Kapitalgebers und Kapitalherkunft und berechnen Sie die entsprechenden Beträge. (6 BE)

Aufgabe 2.3

Auf der Hauptversammlung der XELA AG forderten einzelne Aktionäre für das Geschäftsjahr 2021 eine deutlich höhere Dividendenausschüttung als letztendlich beschlossen.

Der Antrag auf die höhere Dividendenausschüttung wurde von der Hauptversammlung abgelehnt, da die Mittel bereits für notwendige Investitionen fest verplant waren. Für diese hätten andernfalls weitere Kredite aufgenommen werden müssen.

Beschreiben Sie zwei finanzwirtschaftliche Ziele der XELA AG und begründen Sie die jeweilige Auswirkung der geringeren Dividendenausschüttung auf diese Ziele. (4 BE)

Lösungen

AB am01.01                                           150 kg                                   12.750,00

+ Zugänge bis 15.12.                            350 kg                                   28.875,00

+ Bezugskosten bis 15.12.                                                                    2.887,00

– Nachlässe bis 15.12.                                                                           3.707,00

– Rücksendungen bis 15.12.                30 kg                                      2.475,00

+ Zugang 20.12.                                    50 kg        81,00 €/kg          4.050,00

Summe                                                    520 kg                                   42.380,00

Durchschnittswert: 42.380,00 / 520 = 81,50 €/kg

Begründung Bilanzansatz:

-Rohstoffe werden als Umlaufvermögen

-Regelwert:    200 * 81,50 = 16.300,00 €,

Marktpreis: 200 * 79,80 = 15.960,00 €.

-Regelwert > Marktpreis;

es ist über einen Wertherabsetzungsfall zu entscheiden.

-Es gilt das strenge Niederstwertprinzip. Unabhängig von der Dauer der Wertminderung muss der niedrigere Marktpreis angesetzt werden (Abschreibungspflicht).

-Bilanzansatz zum 31.12.2021: 15.960,00 €

wertmäßiger Jahresgesamtverbrauch:

AB + Veränderungen –    Schlussbestand = Jahresgesamtverbrauch
42.380,00 € –       15.960,00 € =             26.420,00 €
körperliche Bestandsveränderung:
Schlussbestand – Anfangsbestand = Bestandsveränderung
200 kg –            150 kg = 50 kg (Mehrung)

Rohstoffe sind der Hauptbestandteil eines Fertigerzeugnisses und gehen damit körperlich und wertmäßig in das Produkt ein.

Betriebsstoffe werden zwar bei der Produktion verbraucht und gehen daher auch wertmäßig in das Produkt ein, sie werden aber nicht deren körperlicher Bestandteil.

In der Systematik der betrieblichen Produktionsfaktoren gehören diese beiden Stoffe zu den Werkstoffen (Repetierfaktoren).

Anschaffungskosten

Lagerhalle Grundstück
Kaufpreis 1.200.000,00 2.800.000,00
Maklergebühr 36.000,00 84.000,00
Grunderwerbsteuer 42.000,00 98.000,00
Notargebühren 7.140,00 16.660,00
Grundbuchgebühren 3.000,00 7.000,00
Umbauarbeiten 31.860,00 0,00
Anschaffungskosten 1.320.000,00 3.005.660,00

Abschreibung

Anschaffungskosten August 2019 1.320.000,00
– planmäßige Abschreibung 2019 (5 Monate) 16.500,00
– planmäßige Abschreibung 2020 39.600,00
– planmäßige Abschreibung 2021 39.600,00
Regelwert 31.12.2021 1.224.300,00
Jahresabschreibung: 1.320.000,00 / 33 ⅓ = 39.600,00
Monatsabschreibung: 39.600,00 / 12 = 3.300,00
Abschreibung im Anschaffungsjahr: 3.300,00 * 5 = 16.500,00

Begründung Bilanzansatz Lagerhalle:

-Die Lagerhalle wird als abnutzbares Sachanlagevermögen

-Regelwert: 1.224.300,00 €,

beizulegender Wert: 850.000,00 €.

-Regelwert > beizulegender Wert;

es ist über einen Wertherabsetzungsfall zu entscheiden.

-Es gilt das gemilderte Niederstwertprinzip, d.h. bei einer vorübergehenden Wertminderung, die hier vorliegt, darf der niedrigere beizulegende Wert nicht angesetzt werden (Abschreibungsverbot).

-Bilanzansatz zum 31.12.2021: 1.224.300,00 €

Begründung Bilanzansatz Grundstück:

-Das Grundstück wird als nicht abnutzbares Sachanlagevermögen

-Regelwert: 3.005.660,00 €,

beizulegender Wert: 3.200.000,00 €.

-Regelwert < beizulegender Wert;

es ist über einen Wertheraufsetzungsfall zu entscheiden.

-Es gilt das Anschaffungswertprinzip, d. h. die Anschaffungskosten stellen die absolute Wertobergrenze Der höhere beizulegende Wert darf nicht angesetzt werden.

-Bilanzansatz zum 31.12.2021: 3.005.660,00 €

Anschaffungskosten je Aktie: 348.000,00 / 80.000 = 4,35 €

Gehaltene Aktien am 31.12.2021: 80.000 – 45.000 = 35.000 Stück

Begründung Bilanzansatz:

-Diese Aktien werden als Wertpapiere des Finanzanlagevermögens

Regelwert:  35.000 * 2,90 = 101.500,00 €,

Marktpreis: 35.000 * 5,60 = 196.000,00 €.

-Regelwert < Marktpreis;

es ist über einen Wertheraufsetzungsfall zu entscheiden.

-Es gilt das Wertaufholungsgebot in Verbindung mit dem Prinzip der Anschaffungskosten als absolute Wertobergrenze.

Die Wertaufholung ist zwingend vorzunehmen, allerdings nur bis zu den Anschaffungskosten in Höhe von 152.250,00 € (35.000 * 4,35), die niedriger als der Marktpreis sind.

Bilanzansatz zum 31.12.2021: 152.250,00 €

Einstellung in die gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG
Ermittlung des Fehlbetrages

der gesetzlichen Rücklage

<-> Ermittlung des maximalen

Einstellungsbetrages

10 % des gez. Kap: 3.500.000,00 * 0,1 =

350.000,00

5 % vom JÜ abzgl. VV:

0,05 * (420.000,00 – 0,00) =

21.000,00

abzüglich (KRL + ges. RL): (275.000,00 + 25.000,00) =

300.000,00

Fehlbetrag: 50.000,00 maximaler Einstellungsbetrag:

21.000,00

Einstellung in die gesetzliche Rücklage: 21.000,00 €

Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen nach § 58 AktG:

Jahresüberschuss                                                                            420.000,00

-Verlustvortrag aus 2020                                                                           0,00

-Einstellung gesetzliche Rücklage                                                  21.000,00

=verbleibender Restbetrag                                                            399.000,00

–> davon 50 % Einstellung in andere Gewinnrücklagen.       199.500,00

Ergebnisverwendungsrechnung 2021:

Jahresüberschuss 420.000,00
+ Gewinnvortrag aus 2020 6.000,00
– Einstellung gesetzliche Rücklage 21.000,00
– Einstellung andere Gewinnrücklagen 199.500,00
Bilanzgewinn 205.500,00
– Dividende 203.000,00
=Gewinnvortrag für 2022 2.500,00

Anzahl Aktien: 3.500.000,00 / 50,00 = 70.000 Stück

Stückdividende: 205.500,00 / 70.000 = 2,93571… –> 2,90 €

Dividende gesamt: 70.000 * 2,90 = 203.000,00 €

Eigenkapital nach vollständiger Ergebnisverwendung zum 31.12.2021:

Gezeichnetes Kapital                        3.500.000,00

Kapitalrücklage                                      275.000,00

Gesetzliche Rücklage                             46.000,00 (25.000,00 + 21.000,00)

Andere Gewinnrücklagen                   819.500,00 (620.000,00 + 199.500,00)

 Gewinnvortrag für 2022                          2.500,00

=Summe Eigenkapital                       4.643.000,00

Eigen- und Außenfinanzierung:

Gezeichnetes Kapital Schlussbestand                                                                 3.500.000,00

+Kapitalrücklage Schlussbestand                                                                           275.000,00

-gezeichnetes Kapital Anfangsbestand                                                               2.500.000,00

-Kapitalrücklage Anfangsbestand                                                                            175.000,00

=Beteiligungsfinanzierung                                                                                    1.100.000,00

Eigen- und Innenfinanzierung:

Jahresüberschuss                                                                                                     420.000,00

-Dividende                                                                                                                  203.000,00

=Offene Selbstfinanzierung                                                                                     217.000,00

Langfristige Fremd- und Innenfinanzierung:

Pensionsrückstellungen Schlussbestand                                                          2.710.000,00

-Pensionsrückstellungen Anfangsbestand                                                      2.030.000,00

=Langfristige Finanzierung aus Rückstellungen                                              680.000,00

Langfristige Fremd- und Außenfinanzierung:

langfr. Verbindlichkeiten Schlussbestand                                                      6.400.000,00

-langft. Verbindlichkeiten Anfangsbestand                                                   6.280.000,00

=Langfristige Kreditfinanzierung                                                                        120.000,00

z.B.:

Sicherheit: Im Rahmen der Finanzierung bedeutet das Ziel Sicherheit, dass die auszuwählende Finanzierungsart mit möglichst geringen Risiken verbunden ist, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Durch die Kreditaufnahme können Unsicherheiten insbesondere hinsichtlich der Zinsentwicklung und der Kreditlaufzeit auftreten. Bei der Eigenfinanzierung sind diese Risiken in der Regel nicht gegeben. Die geringere Dividendenausschüttung führt damit zu einer geringeren Fremdkapitalaufnahme und somit zu einer Verminderung der genannten Risiken.

Das Ziel Sicherheit wird somit durch die Umsetzung des Vorschlages von Vorstand und Aufsichtsrat unterstützt.

Liquidität: Dies bedeutet, dass das Unternehmen jederzeit seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen kann. Eine höhere Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen bedeutet eine Verringerung der Dividendenausschüttung. Somit stehen die ansonsten für eine höhere Ausschüttung notwendig gewesenen Mittel der XELA AG zur Verfügung.

Die Erreichung dieses finanzwirtschaftlichen Zieles wird unterstützt, da die XELA AG durch die geringere Ausschüttungsentscheidung auf sonst ggf. notwendig gewordene liquiditätssichernde Maßnahmen verzichten kann.