Internationale Abkommen zur Regelung des Außenhandels

Internationaler Währungsfond (IWF)

Der Internationale Währungsfonds wurde in der Konferenz von Bretton-Woods im Jahr 1944 gegründet. Mitglieder sind fast alle Länder der Welt, mit Ausnahme einiger sozialistischer Länder und der Schweiz. Der IWF wurde geschaffen, um die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik zu fördern, die Ausweitung und ein ausgewogenes Wachstum des Welthandels zu erleichtern, die Stabilität der Wechselkurse zu fördern, bei der Errichtung eines multilateralen Zahlungssystems mitzuwirken, in Zahlungsbilanzschwierigkeiten die allgemeinen Fondsmittel zeitweilig und unter angemessenen Sicherungen zur Verfügung zu stellen und die Dauer und das Ausmaß der Ungleichgewichte der internationalen Zahlungsbilanzen der Mitgliedsländer zu verringern.

Der IWF ist keine Bank, sondern ein Fonds (Geldvorrat). Die ausgeliehenen Mittel fließen wieder zurück und stehen anderen Mitgliedern, die in eine kritische Lage geraten sind, zur Verfügung.

Kreditmöglichkeiten im IWF
Reguläre Kreditmöglichkeiten Konzessionäre Möglichkeiten Sonderkreditmöglichkeiten
Reservetranche Armutsbekämpfungs- und Wachstumskredit Kompensierung bei Exporterlösausfällen
Kredittranche Initiative für hochverschuldete
arme Länder
Stärkung der Währungsreserven
Notfinanzierung Vorsorgliche Kreditlinie


Ein Mitgliedsland hat eine Reservetranchen-Position im IWF, die die Einzahlungen widerspiegelt, die es dem IWF überwiesen hat, und die daran gemessen wird, wie sehr seine Quote die IWF-Bestände an seiner Währung übersteigt. Bei Vorliegen eines Zahlungsbilanzbedarfs kann ein Mitglied jederzeit den vollen Betrag seiner Reservetranche ziehen. Eine solche Ziehung bedeutet keine Inanspruchnahme von IWF-Kredit, da die Reserveposition eines Landes als Teil der Devisen des Mitglieds angesehen wird, und sie unterliegt keiner Rückzahlungspflicht. Die Kredite des Fonds unter regulären Fazilitäten werden den Mitgliedsländern in Tranchen (Teilbeträgen) von jeweils 25 % ihrer Quote zur Verfügung gestellt (Kredittranche). Der IWF stellt Notfinanzierung bereit, um seinen Mitgliedern bei der Überwindung von Zahlungsbilanzproblemen beizustehen, die auf plötzliche unvorhersehbare Naturkatastrophen zurückgehen oder nach Beendigung schwerer Konflikte entstanden sind.

Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO)

Die WTO beschäftigt sich mit der weltweiten Regelung von Handels- und Wirtschaftbeziehungen. Sie wurde 1994 gegründet und ist eine internationale Organisation mit Sitz in Genf.

Die WTO ruht im Wesentlichen auf drei Säulen:

  • Das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) regelt den Warenhandel; es beinhaltet z.B. Vereinbarungen gegen Handelshemmnisse wie Dumping und Subventionen sowie Bestimmungen zu grenzüberschreitenden Investitionen.
  • Das TRIPS (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) ist ein Übereinkommen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte (Schutz von Patenten und Geschäftsgeheimnissen, Herkunftsbezeichnungen).
  • Das GATS (General Agreement on Trade and Services) gilt für den Handel mit Dienstleistungen.

Die WTO enthält folgende Kernprinzipien:

  • Meistbegünstigung: Ein WTO-Mitglied muss Handelserleichterungen, die es einem Land gewährt, auch allen anderen WTO-Staaten zugestehen.
  • Inländerbehandlung: Dieses Prinzip verpflichtet jedes WTO-Mitglied, bei einem Importprodukt dieselben Vorschriften anzuwenden wie bei einem gleichartigen im Inland hergestellten Produkt, das heißt, das ausländische Produkt (bzw. den Inhaber eines Rechtes des geistigen Eigentums) nicht zu benachteiligen.
  • Gegenseitigkeit (Reziprozität): Das Prinzip der Gegenseitigkeit besagt, dass gegenseitig eingeräumte Konzessionen ausgewogen sein sollen.
  • Abbau von Handelshemmnissen: Liberalisierungsschritte werden in den Verhandlungsrunden vereinbart, um den  fairen Wettbewerb zu fördern.
  • Vorhersehbarkeit/Transparenz: Durch die Verpflichtung der „gebundenen Zölle“ (Fixieren eines Maximalzolls) sind die Handelsmöglichkeiten vorhersehbarer. Das Niveau der Liberalisierung muss beibehalten werden: Werden die gebundenen Zölle bei einem Produkt erhöht, so sind sie durch Zollreduktionen bei anderen Produkten zu kompensieren.

Die WTO legt verbindliche Regeln für den weltweiten Handel mit Waren und Dienstleistungen fest und schlichtet Streit über deren Anwendung. Hauptziel der WTO ist die Schaffung eines freien Handels durch weiteren Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen.

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)

Die EWWU ist Teil der Europäischen Gemeinschaft (EG), welche neben der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Kooperation in der Innen- und Rechtspolitik eine der drei Säulen der Europäischen Union (EU) ist.

Die EWWU ist am 1. Januar 1999 für alle Mitgliedsstaaten der EU in Kraft getreten.  Die EU-Staaten haben die EWWU-Vereinbarung bislang allerdings in unterschiedlichem Ausmaß umgesetzt. Anfang 1999 ersetzten zunächst nur elf Länder ihre nationalen Währungen durch die Gemeinschaftswährung Euro. Damit übernahm der Rat der Europäischen Zentralbank die Verantwortung für die Geldpolitik in diesen Staaten, die zusammen den Euroraum bilden. Inzwischen haben 19 der 27 EU-Staaten ihre nationalen Währungen durch den Euro ersetzt (Stand: 22.05.2020).

Die EWWU umfasst neben der Übertragung der währungspolitischen Souveränität der Mitgliedstaaten an die EU auch eine Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken sowie den Stabilitäts- und Wachstumspakt. Die Mitgliedstaaten haben sich in diesem Pakt verpflichtet, mittelfristig ihren öffentlichen Haushalt auszugleichen oder einen Überschuss zu erwirtschaften, um so für dauerhaft stabile öffentliche Finanzen zu sorgen.

Internationale Organisationen und Abkommen: Aufgaben

Testen Sie Ihr Wissen an folgenden Beispielen:

Aufgaben:

1 Um die weltweite Arbeitsteilung durch den Abbau von Handelshemmnissen zu fördern, wurden im Bereich von Wirtschaft und Währung internationale Organisationen gegründet und Vereinbarungen getroffen.

1.1 Erläutern Sie vier Maßnahmen, mit denen die WTO den Freihandel in der Welt fördern will.

1.2 Erläutern Sie, welche Aufgabe eine internationale Währungsordnung hat.

Beantworten Sie die folgenden Fragen.

2.1 Erklären Sie die grundsätzliche Funktionsweise des IWF.

2.2 Nennen und erläutern Sie mindestens drei Kreditarten des IWF.

2.3 Informieren Sie sich auf einschlägigen Internetseiten über Kritikpunkte am IWF.

2.4 Informieren Sie sich, welche Länder die höchsten Quoten im IWF haben.

Lösungen

Die WTO hat folgende Kernprinzipien:

Der Meistbegünstigungsgrundsatz besagt, dass eine handelspolitische Vergünstigung (insbesondere Zollvorteile), die einem Handelspartner eingeräumt wird, unverzüglich und bedingungslos allen anderen WTO-Mitgliedern zugänglich gemacht werden muss.

Der Marktzugang soll vielfältig erleichtert werden, insbesondere sollen Zölle abgebaut werden.

Das Gebot der Inländerbehandlung fordert, dass importierte Ware bei Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht schlechter gestellt wird als gleichartige inländische Güter.

Mengenmäßige Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren dürfen weder eingeführt noch beibehalten werden.

Eine internationale Währungsordnung schafft ein internationales Währungssystem, das die Bezahlung der Güter in verschiedenen Währungen ermöglicht.

Die Währungen müssen frei umtauschbar sein.

Es muss ein System gegenseiter Kreditvereinbarungen geben zur Förderung der Stabilität der Währungen.

Der Internationale Währungsfonds finanziert sich aus den Einlagen der beteiligten Länder. Die Höhe der Einlagen bestimmt sich nach den Fundamentaldaten eines Landes. Aus diesem Fonds können die Länder Kredite erhalten, um Zahlungsbilanzungleichgewichte zu beseitigen oder Krisen zu bewältigen.

Beispiele:
Reguläre Kredittranche zum Ausgleich eines negativen Außenbeitrages
Armutsbekämpfungs- und Wachstumskredit zur Förderung dauerhaften Wachstums
Kredit zur Kompensierung von Exporterlösausfällen

Ein häufig genannter Kritikpunkt ist, dass die Kreditvergabe nicht schnell genug erfolge oder die Entwicklungsländer nicht dauerhaft von ihren finanziellen Problemen befreit werden, sondern sich im Gegenteil die Abhängigkeit dieser Länder noch verstärke.

Fünf Länder hatten nach der Neuordnung von 1998 58,1 % des IWF-Kapitals eingezahlt. Darunter sind die USA mit 25,4 %, Japan mit 9,1 %, Deutschland mit 8,9 %, Frankreich mit 7,4 % und Großbritannien mit 7,3 %.