Staatliche Eingriffe in die Preisbildung

Die Preisbildung findet bei vielen Gütern nicht unter den Bedingungen des freien Marktes statt, sondern wird durch den Staat beeinflusst. Dieser Eingriff des Staates in einer sozialen Marktwirtschaft dient dem Schutz der Nachfrager und/oder der Anbieter und sorgt dafür, dass der Marktpreis, der als nicht „gerecht“ oder nicht „sozial“ empfunden wird, durch den Eingriff „gerecht“ und/oder „sozial“ wird.

Unterschieden wird zwischen indirekten, marktkonformen Maßnahmen des Staates (Preislenkung) und direkten, marktkonträren Eingriffen des Staates in die Preisbildung (Preisbindung).

Marktkonforme Eingriffe in die Preisbildung

Marktkonforme Maßnahmen des Staates zielen darauf ab, Angebot und Nachfrage zu beeinflussen, ohne die Preisbildung am Markt zu beeinträchtigen. Solche Maßnahmen der staatlichen Preisbeeinflussung sind z. B. die Erhebung von Einfuhrzöllen (sie sichern inländischen Herstellern einen höheren Preis), die Zahlung von Subventionen an bestimmte Wirtschaftszweige (z. B. Steinkohlebergbau) oder die Exportförderung (z. B. Zahlung von Exportprämien oder Gewährung von Steuervergünstigungen für Unternehmen). Neben diesen Preismaßnahmen kann der Staat versuchen, mithilfe von Mengenmaßnahmen wie der Bevorratung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder der Festlegung von Einfuhrkontingenten die Preisbildung am Markt über die Angebots- und Nachfragemengen zu beeinflussen.

Erhöhung der Nachfrage:

Eine Erhöhung der Nachfrage kann der Staat erreichen, indem er selbst als Nachfrager auftritt und z. B. zusätzliche Forschungsaufträge erteilt oder Aufträge an die Bauwirtschaft vergibt. Wenn der Staat die Nachfrage erhöhen will, selbst aber nicht als Nachfrager auftreten möchte, hat er die Möglichkeit, die Nachfrager zu subventionieren, indem er Transferleistungen an Haushalte z. B. in Form von Wohngeld bezahlt.

Durch solche Maßnahmen erhöht sich die Nachfrage, Gleichgewichtspreis und -menge steigen.

Verringerung der Nachfrage:

Will der Staat die Nachfrage (und damit Preissteigerungen) dämpfen, kann er die Staatsnachfrage einschränken, indem er z.B. geplante Staatsaufträge streicht oder aufschiebt. Auch eine Erhöhung der Einkommensteuer wirkt in die gleiche Richtung, weil in der Regel weniger gekauft wird, wenn das Nettoeinkommen sinkt. Ebenso führt die Einführung oder die Erhöhung einer Ökosteuer auf ein Produkt bei normalen Nachfrageverhalten zu einer sinkenden Nachfrage bei dem belasteten Produkt. Durch die sinkende Nachfrage sinken Gleichgewichtsmenge und Gleichgewichtspreis auf dem Markt.

Erhöhung des Angebots:

Eine Erhöhung des Angebots erfolgt in der Regel über Subventionszahlungen an die Produzenten (z. B. die Rapsbauern), damit diese in die Lage versetzt werden, Kostensteigerungen aufzufangen, d. h. zum gleichen Preis mehr anzubieten.

Durch solche Maßnahmen erhöht sich das Angebot für das subventionierte Produkt, der Gleichgewichtspreis sinkt, die Gleichgewichtsmenge steigt.

Verringerung des Angebots:

Will der Staat das Angebot verringern, kann er dies durch die Streichung von Subventionen oder die Erhöhung von Kostensteuern, wie z. B. der Gewerbesteuer erreichen.

Dadurch sinkt die Gleichgewichtsmenge und der Gleichgewichtspreis steigt.

Marktkonträre Eingriffe in die Preisbildung

Direkte, marktkonträre Eingriffe des Staates in die Preisbildung können z. B. durch die Festlegung von Höchstpreisen, von Mindestpreisen oder durch einen staatlichen Festpreis erfolgen. Durch diese Maßnahmen wird der Preismechanismus außer Kraft gesetzt. Derartige Eingriffe widersprechen dem Wesen einer Marktwirtschaft.

Höchstpreise liegen unter dem Preis, der sich bei freier Preisententwicklung ergeben würde. Der Höchstpreis soll den Verbraucher vor übermäßig hohen Preisen schützen. Er wird vor allem in Mangelzeiten, wenn das Angebot gering und die Nachfrage sehr groß ist, eingeführt, um die Bevölkerung mit lebensnotwiendigen Gütern zu versorgen. Der Höchstpreis führt zu einem Nachfrageüberhang. Ist der Höchstpreis so niedrig, dass ein Teil der Produzenten nicht mehr kostendeckend anbieten kann, ist die Wirtschaft unterversorgt. Dadurch entstehen „Schwarzmärkte“, auf denen die knappen Waren zu überhöhten Preisen gehandelt werden.

Festsetzung von Verbrauchsmengen:

Setzt der Staat Verbrauchsmengen fest, will er eine gleichmäßige Versorgung der Wiederverwender und/oder Endverbraucher sichern.

Festsetzung von Produktionsmengen:

Die Festsetzung von Produktionsmengen hat in der Regel das gleiche Ziel, wie die Festsetzung von Höchstpreisen: die Mindestversorgung der Bevölkerung soll gesichert werden, die bisherigen Produktionsmengen möglichst erhalten bzw. sogar erhöht werden.

Die Festsetzung von Produktionsmengen kann aber auch zum Ziel haben, die Produktionsmengen zu verringern. Der Zweck ist, das Preisniveau zu erhöhen. Es sollen die Produzenten vor Überproduktion geschützt werden.

Mindestpreis:

Mindestpreise liegen über dem Preis, der sich bei freier Preisentwicklung ergeben würde. Sie dienen dem Schutz des Produzenten. Durch den Mindestpreis werden die Produzenten zu Mehrproduktion angeregt, die die Verbraucher aufgrund des hohen Preises nicht restlos aufnehmen wollen oder können. Mindestpreise führen zu einem Angebotsüberhang. Der Mindestpreis ist nur haltbar, wenn der Staat die Überschussproduktion aufkauft.

Festpreis:

Festpreise können über oder unter dem Preis liegen, der sich bei freier Preisentwicklung ergeben würde. Liegt der Festpreis über dem Gleichgewichtspreis wirkt er wie ein Mindestpreis, liegt er darunter, wirkt er wie ein Höchstpreis.

Staatliche Eingriffe in die Preisbildung: Aufgaben

Testen Sie Ihr Wissen an folgenden Beispielen:

Aufgaben:

1 Der Verband der Verkehrsflughäfen hat folgendes Nachfrageverhalten für Inlandsflüge von und nach Lenau festgestellt: Der Prohibitivpreis liegt bei 500,00 €, die Sättigungsmenge bei 10.000 Tickets pro Tag. Damit ist die Nachfragefunktion:
pN = – 0,05x + 500 (mit x = Zahl der Tickets pro Tag)
Die Angebotsfunktion aller Anbieter von Inlandsflüge von und nach Lenau pro Tag lautet:
pA = 0,05x + 100 (mit x = Zahl der Tickets pro Tag)

1.1 Bestimmen Sie grafisch das Marktgleichgewicht und ermitteln Sie den entsprechenden Gesamterlös.
(x-Achse: 1 cm = 1.000 Tickets; y-Achse: 1 cm = 100,00 €)

1.2 Die Regierung erhebt für jedes verkaufte Inlandsflugticket von der jeweiligen Fluggesellschaft eine Luftverkehrsabgabe (Umweltsteuer) in Höhe von 100,00 €.

1.2.1 Begründen Sie, um welche Form des Markteingriffs es sich handelt und welche Absicht die Regierung mit dieser Maßnahme verfolgt.

1.2.2 Stellen Sie in der zu Aufgabe 1.1 angefertigten Grafik die Veränderung dar, die sich durch die Luftverkehrsabgabe ergibt und begründen Sie Ihre Lösung.

1.2.3 Interpretieren Sie das Ergebnis aus 1.2.2 unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Regierung.

2  (vergleiche: https://www.lehrplanplus.bayern.de/sixcms/media.php/72/11.3_H%C3%B6chstpreis.987252.pdf)

Sie lesen in der Tagespresse folgenden Artikel:

Wohnsituation verschärft sich weiter
Bundesdeutsche Großstädte sind aufgrund ihrer Wirtschaftskraft und ihres Freizeitwertes sehr attraktiv.
In den deutschen Großstädten wird die Bevölkerung in den nächsten Jahren weiter wachsen. Ursächlich hierfür sind positive Wanderungssalden (= mehr Zuzüge als Wegzüge) und Geburtenüberschüsse (= mehr Geburten als Sterbefälle). Zudem steigt der Anteil an Single-Haushalten in den Großstädten. In München sind im Jahr 2015 mehr als die Hälfte aller Haushalte Single-Haushalte, die entsprechende kleine Wohnungen nachfragen. Auch Studierende und junge Erwerbstätige suchen nach bezahlbaren Wohnungen im Stadtgebiet. Der dort gebildete Marktpreis für Ein-Zimmer-Wohnungen ist aber für das Einkommen vieler Studenten und junger Erwerbstätiger zu hoch.

Wie einige Ihrer Mitschüler möchten auch Sie nach der Fachhochschulreife in München studieren und von Zuhause ausziehen. Aus diesem Grund diskutieren Sie gemeinsam mit Ihren Klassenkameraden Probleme und Lösungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Wohnungssuche.

2.1 Begründen Sie, warum es Studenten auf dem Wohnungsmarkt deutscher Großstädte besonders schwer haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Führen Sie ggf. eigene Erfahrungen an.

2.2 Recherchieren Sie die durchschnittliche monatliche Nettomiete für eine 20 qm-Wohnung in mittlerer Wohnlage und Ausstattung gemäß Mietspiegel.

Für die Stadt München nutzen Sie das Online-Berechnungsprogramm auf dem Stadtportal: http://www.mietspiegel-muenchen.de/2015/berechnungsprogramm/berechnung.php

Hinweis:
Der Münchner Mietspiegel 2015 bietet eine Übersicht über die Mietpreise im Stadtgebiet. Die ortsüblichen Mietpreise ergeben sich aus den in den Jahren 2010 bis 2013 neu vereinbarten oder geänderten Mieten für frei finanzierte Wohnungen im Stadtgebiet München. Der Mietspiegel gilt z.B. nicht für Sozialwohnungen und Studentenwohnheime. Der ortsübliche Mietpreis soll das Mietniveau einschätzen und dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen.

2.3 Ermitteln Sie, um wie viel Prozent der Vermieter die Miete bei Neuvermietung nach § 556d BGB (= “Mietpreisbremse“) maximal heraufsetzen darf.

2.4 Skizzieren Sie die Angebotskurve und die Nachfragekurve für Ein-Zimmer-Wohnungen in einem geeigneten Preis-Mengen-Diagramm und ermitteln Sie die monatliche Nettomiete (ohne Umlagen) im Marktgleichgewicht.
Hinweise: Verwenden Sie zur vereinfachten Modellierung eine lineare Angebots- bzw. Nachfragekurve.

2.5 Sie haben sich mit Problemen der Wohnungssuche auseinandergesetzt und möchten sich daher mit Ihren Klassenkameraden zu der Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters im Rathaus der Stadt München anmelden. Sie möchten neben der Festlegung eines Höchstpreises (Anlage 1) für Mietwohnungen in vergleichbarer Größe und Lage mit dem Oberbürgermeister auch alternative Maßnahmen besprechen.
Zur Vorbereitung dieses Besuchs analysieren Sie die Auswirkungen dieser Maßnahme und erstellen eine Liste mit Pro- und Contra-Argumenten.

2.5.1 Beurteilen Sie die Auswirkungen der Festlegung eines Höchstpreises auf die konkrete Wohnmarktsituation in München.
Hinweis: Zeichnen Sie hierzu den Höchstpreis in Ihre Skizze von Nr. 4 ein.

2.5.2 Sammeln Sie darüber hinaus zusätzliche Pro- und Contra-Argumente unter ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten.

2.5.3 Führen Sie alternative Maßnahmen an, die die Stadt ergreifen könnte, um bezahlbaren Wohnraum für Studenten zu schaffen.

2.6 Ziehen Sie ein persönliches Fazit und begründen Sie dieses gegenüber Ihren Mitschülern.

Hier finden Sie die Anlagen zu den Aufgaben:

Infoblatt: Höchstpreis

Stand: 05.07.2017

Der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) kann unterschiedlich stark in das Wirtschaftsgeschehen eingreifen. In der sozialen Marktwirtschaft hat der Staat einen ziemlich weiten Gestaltungsspielraum. Marktkonforme Maßnahmen sind Staatseingriffe in die Wirtschaft, die den Markt-Preis-Mechanismus nicht außer Kraft setzen (indirekte Staatseingriffe). Hierzu zählen: Steuern, Zölle und Abgaben, Subventionen und Transferzahlungen sowie staatliche Stützungskäufe. Durch marktkonträre Maßnahmen wird die Marktpreisbildung außer Kraft gesetzt (direkte Staatseingriffe). Hierzu zählen z. B. Festpreise, Mindestpreise und Höchstpreise. Begrenzt der Staat den am Markt gehandelten Preis nach oben, handelt es sich um einen Höchstpreis. Dieser staatliche Höchstpreis darf nicht überschritten werden. Der Höchstpreis soll die Nachfrager vor zu hohen Ausgaben für lebensnotwendige Güter schützen. Er wird vor allem in Mangelzeiten, wenn die Nachfrage sehr groß ist, eingeführt, um die Bevölkerung mit den knappen, lebensnotwendigen Gütern zu versorgen. Der Höchstpreis liegt stets unter dem Gleichgewichtspreis, der sich ohne staatliches Eingreifen am Markt gebildet hätte. Der Preis verliert durch den Staatseingriff die Preisausgleichsfunktion, da er nicht mehr durch die Nachfragekonkurrenz bis zum Gleichgewichtspreis steigen kann. Der Höchstpreis verhindert kurzfristig zwar das Steigen der Preise, bewirkt langfristig aber einen Versorgungsmangel. So hat eine Mietpreisbindung langfristig stets ein Nachlassen der Neubautätigkeit für Mietobjekte nach sich gezogen, da die Bauherren nicht bereit waren, zu den niedriger festgesetzten Mieten zu investieren. Auch Überbelegungen oder kurzzeitige Vermietungen an z. B. Urlauber sind die Folge. Die Versorgung der Bevölkerung wird also beim staatlich festgelegten Höchstpreis durch das zu geringe Angebot nicht gewährleistet.  Die Höchstpreispolitik führt also zu einem Nachfrageüberhang (Verkäufermarkt), weil bei dem niedrigeren Höchstpreis das Angebot kleiner als die Nachfrage ist. Aus diesem Grund muss der Staat eine zusätzliche Mengenregulierung einführen. Beispiele hierfür sind z. B. Wartelisten bei der Vergabe von Sozialwohnungen oder auch Lebensmittelmarken nach dem Zweiten Weltkrieg. Dies ist erforderlich, da sonst andere Nachfrager das knappe Gut erhalten, z. B. weil sie sich als Erste in die Warteschlange einreihen (Windhundverfahren) oder persönliche Beziehungen nutzen können (Vetternwirtschaft). In dieser Situation bilden sich häufig auch  Schwarzmärkte, auf denen die Güter illegal zu höheren Preisen gehandelt werden.

Lösungen

E = p * x = 300 * 4.000 = 1.200.000,00 €

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine marktkonforme Maßnahme, da der Staat auch weiterhin die Preisbildung dem Markt überlässt. Nach dem Staatseingriff kommt es zu einem neuen Gleichgewichtspreis. Die Regierung verfolgt damit das Ziel, dass die Reisenden durch die zu erwartende Preissteigerung bei Flugtickets veranlasst werden, vom klimaschädigenden Luftverkehr auf umweltverträglichere Verkehrsmittel umzusteigen.

Die Erhebung der Luftverkehrsabgabe in Höhe von 100,00 € bedeutet für die Fluggesellschaft eine Erhöhung der Kosten pro befördertem Passagier. Das bewirkt eine Verschiebung der Angebotskurve nach links. Der neue Gleichgewichtspreis liegt bei 350,00 € und 3.000 Tickets am Tag.

Wie von der Regierung beabsichtigt, ist die Zahl der verkauften Tickets zurückgegangen. Wenn dadurch auch die Zahl der Flüge zurückgeht, wird ein Beitrag zur Erreichung der umweltpolitischen Zielsetzung geleistet.

z. B.:

  • allgemein steigende Nachfrage nach Wohnraum
  • steigende Bevölkerung (positive Wanderungssalden und Geburtenüberschüsse)
  • allgemein starke Nachfrage nach kleinen Wohnungen aufgrund der hohen Anzahl von Single-Haushalten
  • zu hohe Mieten für kleine Wohnungen
  • Konkurrenz mit anderen Nachfragern mit höherer Bonität und höherem Einkommen

Ergebnis:

Durchschnittliche ortsübliche Miete 12,47 €/qm 249,40 € je Monat

bei folgenden Eingaben in den Online-Mietspiegel:/qm/Monat €/Monat

  • Wohnfläche: 20 m²
  • Baujahreskategorie: 2009-2011
  • Wohnlage: Durchschnittliche Lage (im Stadtplan hellblau markiert)
  • Gebäudetypen: Wohnblock
  • Durch Ausstattungsmerkmale charakterisierte Haustypen: Keiner dieser Haustypen
  • Warmwasserversorgung: Keiner dieser Typen
  • Heizung: Keiner dieser Heizungstypen
  • Sanitärbereich: Keiner dieser Badtypen
  • Modernisierungsmaßnahmen: Keine Modernisierung
  • Küche: Gute Küchenausstattung
  • Fußboden: Einfacher Boden in allen Wohnräumen
  • Terrasse: Nein
  • Keine Gegensprechanlage: Nein
  • Fußbodenheizung: Nein
  • Elektrisch betriebene Rollläden: Nein
  • Dachgeschosswohnung: Nein
  • Begründete Abweichungen: keine

max. 10 Prozent

Höchstpreis für Mietwohnungen

Pro Contra
Die Mieten sind zu hoch, eine Dämpfung ist erforderlich und das gelingt durch den Höchstpreis. Der Höchstpreis verknappt das Angebot und verschärft die Lage für Studenten und junge Erwerbstätige zusätzlich.
Die hohen Mieten gefährden den sozialen Frieden, weil sich nur noch Wohlhabende eine Wohnung in der Stadt leisten können. Es entsteht ein dauerhafter Nachfrageüberhang, d.h. die Nachfrage ist größer als das Angebot. Der Preismechanismus und die Funktionen des Preises werden außer Kraft gesetzt, insbesondere die Ausgleichsfunktion und die Lenkungsfunktion.
Studenten und andere Personen mit geringem Einkommen werden aus der Stadt gedrängt. Aufgrund des geringen Preises besteht kein Investitionsanreiz für Unternehmen. Es werden unzureichend neue Wohnungen gebaut.
Es fehlt auf Dauer eine Durchmischung sozialer Schichten in den Stadtvierteln. Es besteht die Gefahr von Schwarzmärkten. Wohnraum wird illegal über dem Höchstpreis vermietet oder zweckfremd vermietet, z.B. an Urlauber.
Der Höchstpreis erfordert in Zeiten knapper Kassen keine städtischen Haushaltsmittel. Wohnraum wird überbelegt und nicht instand gesetzt.
Der Staat/die Stadt muss weitere Maßnahmen ergreifen, um den noch knapperen Wohnraum auf die Studenten und jungen Erwerbstätigen zuzuteilen. Es entstehen dadurch Zusatzkosten.
Potenzielle Mieter müssen sich in lange Schlangen bei der Wohnungsbesichtigung einreihen (Windhundverfahren) oder können ihre Beziehungen ausnutzen (Vetternwirtschaft).
Es entstehen Folgekosten für die Stadt, z. B. durch die Kontrolle von Mietverträgen und die Einhaltung der Höchstpreisgrenze.

alternative Maßnahmen z. B.:

  • Ausbau des sozialgeförderten Wohnungsbaus, Bau von Studentenwohnheimen
  • Transferzahlungen an Studenten mit geringem Einkommen, z. B. Mietzuschuss oder Darlehen
  • Subventionen an private Wohnungsbauträger zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum

individuelle Lösungen