Patientenverfügung
Definition
Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a I BGB). Mit der Patientenverfügung kann dokumentiert werden, wie und ob man behandelt werden möchte, wenn man nicht mehr selber entscheiden kann.
Formvorschriften
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig oder durch ein von einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden (§ 1901a I S.1 BGB i. V. m. § 126 I BGB). Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden (§ 1901 I S.3 BGB).
Eine Erneuerung oder Bestätigung der Verfügung in bestimmten Zeitabständen ist empfehlenswert. Die Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass alle Betroffenen möglichst schnell und unkompliziert von der Existenz und dem Aufbewahrungsort Kenntnis erlangen.
Durchsetzung
Die Ärzte, aber auch alle anderen Personen, die mit der medizinischen Behandlung befasst sind, müssen eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten. Ein bevollmächtigter Vertreter oder der durch das Betreuungsgericht bestellte Betreuer mit entsprechenden Aufgabenkreis sind verpflichtet, die Patientenverfügung zu prüfen, den Behandlungswillen festzustellen und ihm Ausdruck und Geltung zu verschaffen (§ 1901a I S.2 BGB). Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein.
Wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist oder die Festlegungen in der Patientenverfügung nicht auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen, muss ein Vertreter / Betreuer / Bevollmächtigter entscheiden, ob die ärztliche Maßnahme durchgeführt wird oder nicht. Dabei sind besonders frühere Äußerungen, Überzeugungen und Wertvorstellungen zu berücksichtigen. Daher sollten persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum Leben / Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe der Patientenverfügung schriftlich niedergelegt werden.
Empfohlener Aufbau einer schriftlichen Patientenverfügung
Eingangsformel
Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen
Wünsche zu Ort + Begleitung
Aussagen zur Verbindlichkeit
Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
Organspende
Schlussformel
Schlussbemerkungen
Datum, Unterschrift
Aktualisierung(en) mit Datum und Unterschrift
Anhang: Wertvorstellungen
Weitere Vorsorgemöglichkeiten
Im Zusammenhang mit der Patientenverfügung ist es wichtig, dass der Patientenwille von jemandem vertreten wird, dem man vertraut, falls man nicht mehr für sich selber sprechen kann. Entweder durch eine rechtsgeschäftliche Vollmacht für die Vertretung bei genau festgelegten Rechtsgeschäften (Vorsorgevollmacht) oder durch eine Betreuungsverfügung wird eine Person bestimmt, die dem Betreuungsgericht zur Bestellung als Betreuer/in vorgeschlagen wird.
(vergleiche: Patientenverfügung, Leiden-Krankheit-Sterben, Broschüre des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, www.bmjv.de und Betreuungsrecht, Broschüre des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, www.bmjv.de)