Vereinte Nationen – Frieden und Sicherheit als Auftrag internationaler Politik
Aufgaben:
- Erarbeiten Sie aus der Charta der Vereinten Nationen (M 1) Ziele und Grundsätze der UN!
- Entwerfen Sie anhand des Texts M 2 ein Strukturbild der Vereinten Nationen!
- Interpretieren Sie die Karikatur M 3 und erwägen Sie davon ausgehend Probleme der UN!
- Im Jahre 2001 erhielten der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan und die Vereinten Nationen den Friedensnobelpreis. Damit einher ging die Erwartung, dass die UN endlich eine globale Friedensordnung schaffen und den Unterdrückten und Entrechteten, den Hungernden und Vertriebenen helfen könnten.
Verfassen Sie unter dem Titel „Die UN – ein zahnloser Tiger?“ einen Kommentar [ca. 200 Wörter], in dem Sie erläutern, weshalb es den UN insgesamt nicht gelingen konnte, diesen Erwartungen gerecht zu werden, in dem Sie aber auch auf Erfolge der Vereinten Nationen eingehen!
oder:
Zeichnen Sie eine Karikatur zum Thema „Die UN – ein zahnloser Tiger?“!
Material
M 1 Charta der Vereinten Nationen
Artikel 1
Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;
3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;
4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.
Artikel 2
Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:
1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.
2. Alle Mitglieder erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.
3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
5. Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation im Einklang mit dieser Charta ergreift; sie leisten einem Staat, gegen den die Organisation Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreift, keinen Beistand.
6. Die Organisation trägt dafür Sorge, dass Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
7. Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung aufgrund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.
Bundesminister der Justiz (Hrsg.): Bundesgesetzblatt Teil II, Jahrgang 1973, Bonn 1973, Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H, S. 431, 435, 437
M 2 Die Lage in Syrien
Im syrischen Bürgerkrieg starben nach Angaben des Syrischen Zentrums für Politikforschung bis Ende 2015 etwa 470.000 Menschen, die durchschnittliche Lebenserwartung sank von 70 Jahren 2010 auf nur 55,4 Jahre 2015. Laut dieser Studie sind demnach rund 12% der Bevölkerung im Krieg getötet oder verletzt worden.
Und ein Ende des Bürgerkriegs in Syrien ist nicht abzusehen, noch kämpfen freie syrische Verbände und Kurden, unterstützt durch die USA, Frankreich und andere westliche und arabische Staaten gegen den sog. Islamischen Staat und noch versucht sich der syrische Diktator Baschar al-Assad gemeinsam mit seinen russischen und iranischen Verbündeten an der Rückeroberung des Landes. Ein Teufelskreis aus Gewalt und Gegengewalt ist entstanden und eine Lösung scheint in weiter Ferne. Wie konnte es dazu kommen?
Die Vereinten Nationen mit Sitz in New York griffen in den Bürgerkrieg nicht ein, alle Versuche einer friedlichen Konfliktbeilegung scheiterten. Während die Generalversammlung der UN, ein Gremium der 193 gleichberechtigten Mitgliedsstaaten, die Lage diskutierte, versuchte UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon im Sicherheitsrat eine Lösung zu finden. Ban Ki-Moon, der 2007 auf Vorschlag des UN-Sicherheitsrats von der Generalversammlung gewählt wurde und bis Ende 2016 im Amt war, scheiterte jedoch an den unterschiedlichen Interessenlagen der Sicherheitsratsmitglieder.
Denn das entscheidende Gremium der UN ist ebenjener Sicherheitsrat, der als einziges Gremium Sanktionen verhängen oder Zwangsmaßnahmen beschließen darf, von einem Handelsembargo über den Einsatz leicht bewaffneter Blauhelmsoldaten zur Absicherung von Waffenstillständen bis hin zu robusten militärischen Zwangsmaßnahmen zur Friedenserzwingung. Im Sicherheitsrat sitzen die sog. P5, die fünf permanenten Mitglieder USA, Russland, China, England und Frankreich, die alle über ein Veto-Recht verfügen. Hinzu kommen zehn weitere nicht-ständige Mitglieder, die für eine Amtszeit von zwei Jahren von der Generalversammlung bestimmt werden.
Allein die Tatsache, dass die USA die syrischen Rebellen unterstützen, Russland den Verbündeten Baschar al-Assad stärken möchte und China den Konflikt als innersyrische Angelegenheit betrachtet, verhindert einen Beschluss des Sicherheitsrats. Die Hoffnung vieler Syrier richtet sich daher eher auf die Hilfsorganisationen der UN, die vor Ort Leid lindern können. Besonders engagiert ist das Flüchtlingshilfswerk UNHCR, das Flüchtlinge versorgt und möglichst sicher unterbringt. Auch das Kinderhilfswerk UNICEF engagiert sich in Syrien. Die UNESCO, die Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, bereitet sich ebenfalls auf den Wiederaufbau der von IS-Terroristen zerstörten Weltkulturerbestätten in Syrien vor.
Doch ohne Waffenstillstand oder gar einen Frieden, werden die Menschen in Syrien weiter sterben – wenn nicht die Staaten der Welt endlich handeln und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Eigeninteressen der Vetomächte außer Acht lässt.
Immerhin: Der neue UN-Generalsekretär António Guterres sagte kurz nach seiner Amtseinführung, der Konflikt in Syrien habe oberste Priorität.
Stand März 2017
M 3 Karikatur

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© Silvan Wegmann, www.swen.ch
Erläuterung:
Streut man Salz auf eine Schnecke, entzieht das Salz dem Tier das Wasser, sodass die Schnecke austrocknet und stirbt.
