6.4 Wie werden Netz- und Hostanteil einer IP-Adresse festgelegt?

Neben der eigentlichen IP-Adresse ist es unerlässlich, auch deren Zusammensetzung in Netz- und Hostanteil – im Beispiel der Telefonnummern waren das die Ortskennzahl und die Durchwahl – festzulegen. Dies geschieht mittels Information, welche über die sog. Subnetzmaske gegeben wird:
Die Subnetzmaske besteht ebenfalls aus vier Dezimalzahlen, die sich – wie auch die eigentliche IP-Adresse – aus jeweils einer achtstelligen Binärzahl ergeben. Jedes Bit, welches den Wert „1“ hat, markiert einen Netzanteil. Ist das Bit auf „0“ gestellt, so zählt es zum Hostanteil.

Um ohne weitere technische Hilfsmittel miteinander kommunizieren zu können, müssen digitale Endgeräte im selben Netz sein – die Netzadressen müssen identisch sein. Die Hostadressen müssen sich jedoch zwingend voneinander unterscheiden, da wir ja bereits festgestellt haben, dass jedes Gerät innerhalb eines Netzes eindeutig identifizierbar sein muss.

Ein Beispiel:

PC1:
IP-Adresse: 192.168.1.2
Subnetz: 255.255.255.0
PC2:
IP-Adresse: 192.168.1.3
Subnetz: 255.255.255.0

abstand

Beide PCs befinden sich im Netz mit der Adresse 192.168.1.0 (die letzte Zahl, „0“, ist zusammen mit dem Netzanteil „192.168.1 die Adresse des Netzes). Innerhalb des Netzes hat PC1 die Hostkennung „2“, PC2 die Hostkennung „3“.

Um die Zusammenhänge besser verstehen zu können, sehen Sie sich die folgenden Folien an und probieren Sie sich an den darin integrierten Wissenstests: