Petitionen
Allgemeine Kennzeichen
Eine parlamentarische Demokratie hat den besonderen Anspruch, durch ihre Organe und Institutionen den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht zu verhelfen, Unrecht zu verhindern. Früher wurden Rechte häufig als Privilegien gewährt, in der Bundesrepublik sind sie seit nunmehr 50 Jahren verfassungsmäßig garantiert. Wer als Volksvertreter in einem demokratischen Rechtsstaat Verantwortung trägt, ist vielfältiger Kontrolle durch andere Staatsorgane unterworfen. Das Petitionsrecht hat die Bedeutung, den Bürgern außerhalb des normalen gerichtlichen Verfahrens einen zusätzlichen, weitgehend form- und kostenlosen Rechtsbehelf zu garantieren.
Aufgaben und Arbeit der Petitionsausschüsse
Jedes Gesetz kann in der Praxis Mängel zeigen. Auch eine sorgfältig überlegte Entscheidung kann fehlerhaft sein. Unrecht oder Ungerechtigkeit können die Folge sein. Das Petitionsrecht stellt einen außergerichtlichen Rechtsbehelf dar, auf den der Bürger jederzeit zurückgreifen kann, wenn er an keiner anderen Stelle rechtliches Gehör findet.
Zudem bewirkt das Recht auf Beschwerde, dass Politiker ein offenes Ohr für die Sorgen der Menschen entwickeln. Als Nebeneffekt liefern Petitionen auch Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie diesen ein Bild von den Anliegen und Nöten der Bürger geben, Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken.
Der Petitionsausschuss ist allerdings nicht befugt, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen und sie aufzuheben. Dennoch darf der Petitionsausschuss eine Petition prüfen, in der Mängel oder Ungerechtigkeiten im Gesetz beanstandet werden, die durch ein Gerichtsurteil zu Tage getreten sind. Mehrfach wurden so Gesetzesänderungen angeregt.
Rechtliche Grundlagen
Als zentrale Rechtsgrundlage gewährt das Grundgesetz in Artikel 17 jedermann das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen. Darüber hinaus regelt das Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses, welche Rechte der Ausschuss im einzelnen hat, wenn er die Beschwerden bzw. die Petitionen behandelt.
Weil jedermann das Petitionsrecht in Anspruch nehmen können soll gilt für den Petenten nur die Auflage, sich schriftlich (mit Adresse und Unterschrift) zu äußern. Es gibt darüber hinaus kaum Formvorschriften und auch keine Vordrucke.
Die Petitionsausschüsse im politischen Prozess

Was der Ausschuss darf
1975 wurde der Petitionsausschuss in den Rang der Bundestagsausschüsse erhoben, die in der Verfassung ausdrücklich genannt und mit eigenen Vollmachten ausgestattet sind. Aufgrund des Grundgesetzartikels 45 c erging ein ergänzendes Bundesgesetz, das dem Ausschuss zahlreiche ausdrückliche Befugnisse verleiht:
Zur Vorbereitung von Beschlüssen über Beschwerden haben die Bundesregierung und die Behörden des Bundes dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf dessen Verlangen Akten vorzulegen, Aktenvorlage, Auskunft sowie der Zutritt zu Einrichtungen dürfen nur verweigert werden, wenn der Vorgang nach einem Gesetz geheimgehalten werden muss oder sonstige zwingende Geheimhaltungsgründe bestehen.
Der Petitionsausschuss ist berechtigt, Petenten, Zeugen und Sachverständige anzuhören.
Gerichte und Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, dem Petitionsausschuss und den von ihm beauftragten Mitgliedern Amtshilfe zu leisten.
Lesen Sie mehr über die Grundsätze des Petitionsausschusses, die Befugnisse des Petitionsausschusses, die Regelungen zum Petitionsrecht und einige Beispiele nach!
11.507 Eingaben sind im Jahr 2017 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingegangen. Das geht aus dem Jahresbericht des Ausschusses hervor.