Parteien
Aufgaben und Organisation
Das politische Geschehen in der Bundesrepublik Deutschland wird ganz besonders durch das Wirken der Parteien bestimmt, sicher kann man sagen, die deutsche Demokratie ist eine Parteiendemokratie. Dies bedeutet, dass für die demokratische Willensbildung die Parteien unverzichtbar sind und für den Wahlakt sind sie wohl unersetzbar. Das heißt nicht, dass damit ein Monopolanspruch verbunden wäre, denn die Parteien sind nur Mitwirkende bei der politischen Willensbildung, wie es im Artikel 21 des Grundgesetzes heißt. Parteien beeinflussen als ein Faktor neben anderen, wie beispielsweise den Medien, die Meinungsbildung der Bürger.
Eine besondere Funktion kommt den Parteien jedoch beim Wahlvorgang zu, denn bei den Wahlen stehen in der Bundesrepublik primär die Parteien und ihre Spitzenkandidaten im Mittelpunkt, weniger einzelne Abgeordnete. Es gehört zu einem zentralen Kennzeichen der Parteien, als Mittler oder „Transmissionsriemen“ zwischen Bevölkerung und Staat zu agieren. Damit unterscheiden sie sich etwa von Interessengemeinschaften, Vereinen, Verbänden, Bürgerbewegungen.
Aufgaben der Parteien
„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“ (Artikel 21 GG), indem sie
- die unterschiedlichen politischen Vorstellungen und Interessen in der Gesellschaft artikulieren,
- sie zu politischen Konzepten und Programmen bündeln,
- Lösungen für politische Probleme suchen,
- in der Öffentlichkeit für ihre Vorstellungen werben,
- die öffentliche Meinung und die politischen Ansichten der einzelnen Bürger beeinflussen,
- den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit bieten, sich aktiv politisch zu betätigen,
- die Kandidaten für die Volksvertretungen in Bund, Ländern und Gemeinden stellen,
- das Führungspersonal für politische Ämter stellen,
- als Regierungsparteien die politische Führung unterstützen,
- als Oppositionsparteien die Regierung kontrollieren, kritisieren und politische Alternativen entwickeln.

Grundsätze des Parteiensystems
Das Grundgesetz und das Parteiengesetz legen für das Parteiensystem eine Reihe von Grundsätzen fest:
· Mehrparteienprinzip: Das Grundgesetz schließt das Einparteiensystem aus.
· Parteienfreiheit: Jeder Bürger kann eine Partei gründen.
· Chancengleichheit: Jede Partei kann an Wahlen teilnehmen und Wahlwerbung betreiben.
· Innerparteiliche Demokratie: Das Organisationsschema der Parteien entspricht demokratischen Kriterien.
· Finanzielle Rechenschaftslegung: Parteien müssen über Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft geben.
Parteienfinanzierung
Die Parteienfinanzierung erlaubt den Parteien die Erfüllung ihres Auftrages mittels erheblicher Finanzmittel. Sie müssen eine weit verzweigte Organisation von der Gemeinde bis zum Bund mit zahlreichen hauptamtlichen Mitarbeitern unterhalten, Veranstaltungen durchführen, Informations- und Werbematerial herstellen und verteilen sowie Wahlkämpfe bestreiten.

Ihre Einnahmen bestehen im wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Steuermitteln. Mit den Mitgliedsbeiträgen können allerdings die Kosten, vor allem bei den kleineren Parteien, die wenig Mitglieder haben, nicht bestritten werden. Spenden sind von den Parteien sicher erwünscht, bergen aber das Risiko der Einflussnahme der Spender. Die Spendenpraxis der Parteien war in den letzten Jahren immer wieder in der Kritik, die Medien berichteten über verschiedene „Spendenskandale“, die auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führten und Änderungen des Gesetzes zur Parteienfinanzierung zur Folge hatten.

Bei den meisten Parteien bilden die staatlichen Mittel die größte Einnahmequelle. Da Parteien eine wichtige Aufgabe in der demokratischen Ordnung spielen, unterstützt der Staat sie. Um Anspruch auf die sogenannte staatliche Teilfinanzierung zu haben, müssen sie bei Europa- oder Bundestagswahlen 0,5 Prozent der Wählerstimmen für ihre Liste gewonnen haben oder ein Prozent bei den jeweils letzten Landtagswahlen.
Die Höhe der Mittel, die der Staat für die Parteien ausgibt, ist begrenzt. 2016 lag diese Obergrenze laut deutschem Bundestag bei rund 161 Millionen Euro. Diese Maximalsumme muss gerecht an die Parteien verteilt werden. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
- Der Wählerstimmenanteil orientiert sich am Erfolg einer Partei bei Wahlen (Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen).
Höhe: Für jede gewonnene Wählerstimme bei den jeweils letzten Europa-, Bundes- und Landtagswahlen bekommen Parteien pro Jahr 0,83 Euro vom Staat – die ersten vier Millionen Wählerstimmen bringen sogar etwas mehr ein, nämlich einen Euro pro Stimme. - Der Zuwendungsanteil bezuschusst Einnahmen der Partei durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Für jeden Euro, den die Partei in einem Jahr auf diese Weise einnimmt, gibt der Staat 0,45 Euro dazu. Der Zuwendungsanteil ist allerdings gedeckelt und bezuschusst Einnahmen nur bis zu 3300 Euro pro Jahr und Person. Bei einer Spende in Höhe von beispielsweise 5000 Euro werden also nur 3300 Euro bezuschusst.
Dieses System ermöglicht es, dass auch kleine Parteien an Wahlen teilnehmen und ihren Wahlkampf finanzieren können.
In der Öffentlichkeit werden hin und wieder Debatten über die staatlichen Förderung der Parteien geführt. Kritikpunkte sind die Höhe oder die Verteilung der staatlichen Mittel. Im Februar 2017 stimmte der Bundesrat zum Beispiel dafür, dass verfassungsfeindliche Parteien keine staatliche Förderung mehr bekommen und die Parteifinanzierung daher neu geregelt werden sollten.

