Bundesregierung

Der Bundeskanzler und die Minister

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Sie bilden das Bundeskabinett. Der Bundeskanzler hat eine herausragende Stellung in der Regierung. Er bildet die Spitze der Regierung. Er bestimmt, wer Mitglied in der Regierung werden soll, ihm allein steht das Recht zur Kabinettsbildung zu. Er wählt die Minister aus und macht einen für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag für ihre Ernennung oder Entlassung. Außerdem entscheidet er über die Zahl der Minister und bestimmt deren Geschäftsbereiche. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtung der Regierungspolitik (Kanzlerprinzip). Obwohl der Bundeskanzler ein Weisungsrecht gegenüber seinen Ministern besitzt, legt die Verfassung  auch fest, dass die Bundesminister innerhalb des festgelegten politischen Rahmens ihren Geschäftsbereich selbständig und eigenverantwortlich leiten (Ressortprinzip). Ressortminister können sich auch durch eigene Leistung, geschickten Umgang mit der Öffentlichkeit oder durch starken Rückhalt bei parlamentarischen oder außerparlamentarischen Kräften eine starke Stellung schaffen. In der Geschichte der Bundesrepublik hat sich gezeigt, dass trotz der starken Position des Kanzlers die Leistungsfähigkeit der Regierung nicht allein durch ihn gewährleistet werden kann (Vertrauensfrage). Eine bedeutsame Rolle in der Praxis des Regierens spielt das Kollegium, das aus dem Bundeskanzler und den Ministern besteht. Es beschäftigt sich mit wichtigen Fragen wie etwa mit dem Bundeshaushalt und entscheidet darüber gemeinsam (Kollegialprinzip). In einer Regierungskoalition ist der Kanzler auch an die Absprachen mit dem Regierungspartner gebunden, was seine Handlungsmöglichkeiten eingrenzt.

Arbeitsgrundsätze der Bundesregierung

Das Grundgesetz hat drei wichtige Arbeitsprinzipien für die Bundesregierung festgelegt: Das Kanzler-, das Kollegial- und das Ressortprinzip. Diese Prinzipien regeln die Arbeitsteilung im Kabinett.

Das Kanzlerprinzip

Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Er leitet also die Geschäfte der Bundesregierung. Grundlage hierfür ist eine vom Kabinett beschlossene Geschäftsordnung.

Das Kollegialprinzip

Nach dem Kollegialprinzip entscheiden Kanzler und Minister gemeinsam über Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung. Bei Meinungsverschiedenheiten ist der Kanzler allerdings Erster unter Gleichen. Kommt es zu Streit zwischen den Ministern, entscheidet der Bundeskanzler.

Das Ressortprinzip

Nach dem Ressortprinzip leitet jeder Minister seinen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung. Der Bundeskanzler darf also nicht ohne weiteres in die Befugnisse seiner Minister eingreifen. Zugleich muss jeder Minister darauf achten, seine Entscheidungen  innerhalb des vom Kanzler vorgegebenen politischen Rahmens zu treffen. Die Bundesregierung hat nach Artikel 65 des Grundgesetzes folgende, von dem Bundespräsidenten genehmigte Geschäftsordnung beschlossen. Diese regelt in vier Kapitel die Arbeit der Kabinetts:

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