Grundrechte und Verfassungsorgane
Betrachtet man die Grundrechte unserer Verfassung, so kann man bestimmte Kategorien von Rechten unterscheiden; Sie finden diese Rechte in der folgenden Übersicht. Suchen Sie die einschlägigen Artikel im Grundrechtekatalog (Artikel 1 bis 19) und versuchen Sie, die jeweiligen Artikel einer passenden Kategorie zuzuordnen!
Das Zusammenwirken der Verfassungsorgane
Der Artikel 20 (2) des Grundgesetzes bestimmt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Sehr detailliert wird in den folgenden Kapiteln des Grundgesetzes das Zusammenspiel dieser Organe im politischen Prozess der Bundesrepublik beschrieben.
