Finanzierung II
Außenfinanzierung
Bei der Außenfinanzierung wird dem Unternehmen Kapital von den Eigentümern oder Kreditgebern zugeführt.
Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung
Bei der Einlagenfinanzierung stellen die Eigentümer (Einzelunternehmung) oder die Gesellschafter (OHG, KG) dem Unternehmen Kapital (Geld oder andere Vermögenswerte) zur Verfügung. Hierdurch erwirbt der Kapitalgeber Eigentum am Unternehmen. In der Bilanz erscheint das eingebrachte Kapital bei der Position Eigenkapital auf der Passivseite. Auf der Aktivseite erhöht sich das Bankguthaben oder die Kasse (bei Geldkapital) oder die anderen Vermögenswerte (bei Einbringen von Vermögenswerten).
Beispiel: Die KRANKENHAUS GmbH benötigt einen neuen Gebäudetrakt. Die Gemeinde beteiligt sich als Gesellschafter mit 500.000,00 €. Mit diesem Geldkapital wird die medizinisch-technische Ausstattung finanziert.
Bei einer GmbH bringen die Gesellschafter mit ihren Stammeinlagen das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital auf. Dabei kann entweder das Stammkapital der vorhandenen Gesellschafter erhöht oder auch ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden. In der Bilanz erscheint das eingebrachte Kapital unter Eigenkapital/Gezeichnetes Kapital auf der Passivseite.
Bei einer Aktiengesellschaft erfolgt die Beteiligung durch den Beschluss der Hauptversammlung mit qualifizierter Mehrheit (mindestens 75 Prozent des Kapitals), damit das Grundkapital durch die Ausgabe zusätzlicher (junger bzw. neuer) Aktien erhöht werden kann. Durch den Verkauf der Aktien erfolgt die Kapitalzuführung und der Erwerber wird Miteigentümer an der AG.
Wegen der Rechtsstellung als Eigentümer gehört die Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung auch zur Gruppe der Eigenfinanzierung. Die Kapitalgeber werden Miteigentümer des Unternehmens. Sie bekommen daher eine Mitsprache eingeräumt und haben Anspruch auf einen Anteil am Gewinn. Bei Misserfolg haften sie jedoch auch mit dem eingebrachten Kapital (bei Kapitalgesellschaften AG, GmbH), und zum Teil auch darüber hinaus mit dem Privatvermögen (Personengesellschaften: Einzelunternehmer, OHG, KG).
Kreditfinanzierung
Hier fließt der Unternehmung Kapital von außen zu, das von Kreditgebern (Gläubigern) aufgebracht wird. Deshalb zählt die Kreditfinanzierung auch zur Gruppe der Fremdfinanzierung, weil die Gläubiger nur Forderungsrechte erhalten. Als Gläubiger können Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften, Lieferer, Kunden usw. auftreten. Sie werden zwar keine Teilhaber (Eigentümer) des Unternehmens und haften nicht für die Unternehmung, haben dafür aber einen Anspruch auf Verzinsung und pünktliche Rückzahlung ihrer Darlehen und Kredite. Ferner besitzen sie kein Mitspracherecht und auch keinen Anspruch auf Gewinnbeteiligung.
Diese Art der Finanzierung kann für ein Unternehmen nachteilig sein, da die Zins- und Tilgungsleistungen auch in schlechten Geschäftsjahren stets pünktlich erfüllt werden müssen, damit kein Zahlungsrückstand erfolgt. Kreditfinanzierung ist auch durch die Kreditsicherungsmöglichkeiten (z.B. Abtretung von Forderungen, Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld, Bürgschaften usw.) des Unternehmens begrenzt. Sind diese schon sehr stark ausgeschöpft, so ist Fremdkapital nur zu sehr ungünstigen Konditionen (z.B. hohe Fremdkapitalzinsen) zu erhalten. Bei hoher Verschuldung beanspruchen Fremdkapitalgeber meist Mitspracherechte, wodurch die unternehmerische Entscheidungsfreiheit sehr stark eingeschränkt werden kann. In der Bilanz erscheinen Darlehen und Kredite auf der Passivseite unter Verbindlichkeiten.
| Kredite (Darlehen) werden nach der Laufzeit unterschieden in | |
| – kurzfristige Kredite | Sie haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr und werden zur Finanzierung von Umlaufvermögen (z.B. Kauf von Rohstoffen) aufgenommen. |
| – mittelfristige Kredite | Zu ihnen rechnet man Darlehen mit einer Laufzeit von über einem Jahr bis zu fünf Jahren. Sie werden i.d.R. zur Finanzierung von kurzlebigen Anlagegütern (z.B. Computer, Fuhrpark) aufgenommen. |
| – langfristige Kredite | Zu ihnen rechnet man Darlehen mit einer Laufzeit von über fünf Jahren. Sie dienen zur Finanzierung des Anlagevermögens und werden gegen nachhaltige Sicherheiten aufgenommen. |
Neben der Fristigkeit ist die Art der Kredit-/Fremdfinanzierung von Bedeutung. Sie hängt von der Unternehmensgröße und den Schwerpunkten im Finanzierungsbedarf ab.
| Typische Arten der Kredit-/Fremdfinanzierung sind | |
| – Lieferantenkredit | Lieferanten gewähren eine Zahlungsfrist von mehreren Wochen nach Lieferung auf Ziel. |
| – Kontokorrentkredit | Kreditinstitute räumen eine Kreditlinie auf dem Kontokorrentkonto ein, bis zu der das Konto jederzeit überzogen werden kann. Den relativ hohen Zinsen steht als Vorteil die jederzeitige Verfügbarkeit gegenüber. Die Rückzahlung kann ebenfalls zu jeder Zeit erfolgen. |
| – Bankdarlehen | Kreditinstitute gewähren zu vorab festgelegter Laufzeit und mit Vereinbarung der Rückzahlungsweise (z.B. Festdarlehen, Annuitätendarlehen, Ratenkredit, usw.) einen Geldbetrag gegen laufende Zinsleistung. Vorteilhaft sind die geringeren Finanzierungskosten im Vergleich zum Kontokorrentkredit. |
| – Leasing (Sonderform) |
Sonderform: Das Unternehmen (Leasingnehmer) hat hier die Möglichkeit, Sachanlagen zu leasen (d.h. zu mieten bzw. zu pachten) statt zu kaufen. Im Leasingvertrag werden die Nutzungsrechte für eine bestimmte Zeit vom Leasinggeber (Leasing-Gesellschaft) auf den Leasingnehmer übertragen. Der Leasingnehmer wird Besitzer und kann die geleasten Gegenstände in seinem Betrieb einsetzen, der Leasinggeber bleibt aber Eigentümer. Sachanlagen können dadurch mit geringem Kapitalbedarf genutzt werden. Sie tauchen nicht in der Bilanz auf. Dafür entstehen monatliche Kosten in Form von Leasing-Raten. Bei der Sonderform des Sale-and-lease-back-Leasing verkauft der Leasing-nehmer Wirtschaftsgüter, deren Eigentümer er ist und die von ihm benutzt werden, an eine Leasinggesellschaft, um sie dann wieder von dieser zu leasen. Dadurch wird das im Investitionsgut gebundene Kapital wieder freigesetzt. Nachteilig sind hier die i.d.R. höheren Leasingkosten im Vergleich zur eigenen Finanzierung. Der Finanzierungsbedarf wird jedoch verringert, was z.B. bei Gründung der Unternehmung sinnvoll sein kann. |
In der Praxis gibt es noch zahlreiche weitere Sonderformen der Fremdfinanzierung.