Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein weiterer Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie ist nach § 275 HGB nicht in Kontenform, sondern in Staffelform zu erstellen. Dabei wird hier das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2) angewendet, das in Deutschland vorherrschend ist. Das in § 275 HGB Absatz 3 genannte Umsatzkostenverfahren ist besonders in angelsächsischen Ländern verbreitet und wird hier nicht behandelt.

Umsatzerlöse
+ Bestandsmehrungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Bestandsminderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
+ andere aktivierte Eigenleistungen
+ sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen (ohne AfA auf Finanzanlagen)
sonstige betriebliche Aufwendungen
= Betriebsergebnis
+ Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren
+ Zinserträge
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Zinsaufwendungen
= Finanzergebnis
= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
+ außerordentliche Erträge
außerordentliche Aufwendungen
= außerordentliches Ergebnis
= Ergebnis vor Steuern von Einkommen und Ertrag
Steuern von Einkommen und Ertrag
= Jahresüberschuss  bzw. Jahresfehlbetrag


Eine Bestandsmehrung liegt vor, wenn nicht alle hergestellten Produkte in dieser Abrechnungsperiode auch verkauft wurden. Diese werden dem Fertigerzeugnislager zugeführt. Die Herstellung der nicht abgesetzten Produkte stellt trotzdem eine betriebliche Leistung dar – eine Lagerleistung. Bestandsmehrungen erhöhen somit die betrieblichen Erträge. Bei einer Bestandsminderung wurden mehr Produkte verkauft als in dieser Abrechnungsperiode hergestellt wurden. Es wurden Produkte aus dem Lager entnommen. Der Wert dieser Produkte wurde bereits in einer früheren Periode, nämlich der Herstellungsperiode als betriebliche Leistung gebucht. Die Bestandsminderung ist deshalb von den betrieblichen Erträgen zu subtrahieren.

Laut HGB sind einige betrieblichen Erträge und Aufwendungen als separate Posten aufzuführen wie etwa der Materialaufwand. Andere Aufwendungen und Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen, werden unter sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge gebucht. Zu den betrieblichen Aufwendungen zählen auch die betrieblichen Steuern wie z.B. die Kfz-Steuer für den betriebseigenen Fuhrpark, während für die Steuern vom Einkommen und Ertrag (Körperschaftsteuer) eine separate Position gebildet wird.

Bei den außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträgen handelt es um Posten, die nicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen. Außerordentlich sind Positionen, die ungewöhnlich, selten und von einigem Gewicht sind. Ein außerordentlicher Aufwand liegt etwa dann vor, wenn ein Zweigwerk eines Unternehmens mit Verlust verkauft wird. Ein außerordentlicher Ertrag ist beispielsweise anzuführen, wenn einmalige und unerwartete Subventionen eingehen.

Die verkürzte GuV-Rechnung

Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen wird die Gewinn- und Verlustrechnung auch in verkürzter Form geschrieben:

Betriebsergebnis
+ / – Finanzergebnis
  = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
+ / – außerordentliches Ergebnis
  = Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen und Ertrag
  = Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag


Gewinn- und Verlustrechnung: Aufgaben

Testen Sie Ihr Wissen an folgenden Beispielen:

Aufgaben:

1 Erstellen Sie aus den folgenden Angaben die Gewinn- und Verlustrechnung laut § 275 HGB (Beträge in €):

Soll Haben
Umsatzerlöse 908.400,00
Bestandsveränderungen 6.000,00
andere aktivierte Eigenleistungen 18.000,00
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 7.000,00
Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen 3.000,00
Zinserträge 3.000,00
Erträge aus Finanzanlagen 22.000,00
außerordentliche Erträge 2.000,00
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 225.000,00
Löhne und Gehälter 431.200,00
Soziale Abgaben 47.000,00
Abschreibungen auf Sachanlagen 59.000,00
Abschreibungen auf Finanzanlagen 2.000,00
Mietaufwendungen 46.000,00
Aufwendungen für Kommunikation 8.000,00
sonstige betriebliche Aufwendungen 10.200,00
Zinsaufwand 36.000,00
Betriebliche Steuern 16.000,00
Steuern von Einkommen und Ertrag 10.000,00

2 Erstellen Sie aus den folgenden Angaben einer Aktiengesellschaft die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB (Beträge in T€):

Nr. Konto Soll Haben
5000 Umsatzerlöse 90.300,00
5001 Erlösberichtigungen 750,00
5300 andere aktivierte Eigenleistungen 10,00
5450 Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung 1,00
5460 Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 3,00
5480 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2,00
5490 Periodenfremde Erträge 1,00
5500 Erträge aus Beteiligungen 15,00
5710 Zinserträge 1,00
5800 außerordentliche Erträge 5,00
6000 Aufwendungen für Rohstoffe 26.000,00
6010 Aufwendungen für Fremdbauteile 4.000,00
6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe 2.000,00
6030 Aufwendungen für Betriebsstoffe 569,00
6200 Löhne 21.720,00
6220 Freiwillige soziale Aufwendungen für Arbeiter 2.000,00
6300 Gehälter 13.000,00
6320 Freiwillige soziale Aufwendungen für Angestellte 2.000,00
6400 Soziale Abgaben 4.000,00
6440 Aufwendungen für die Altersversorgung 2.500,00
6500 Abschreibung für Gebäude 1.000,00
6510 Abschreibung auf Maschinen 2.608,00
6520 Abschreibung auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 900,00
6700 Miete 10,00
6750 Aufwendungen für Zahlungsverkehr 16,00
6770 Rechts- und Beratungskosten 9,00
6800 Büromaterial 13,00
6870 Werbung 29,00
6900 Versicherungen 2.000,00
6951 Abschreibung auf Forderungen 2,00
6953 Einstellung in die Pauschalwertberichtigung 300,00
7000 Betriebliche Steuern 1,00
7500 Zinsen 4.000,00
7600 außerordentliche Aufwendungen 11,00
7700 Steuern vom Einkommen und Ertrag 400,00



Bei den unfertigen Erzeugnissen betrug der Anfangsbestand 780,00 T€ und der Schlussbestand 540,00 T€. Zu Beginn des Jahres waren an fertigen Erzeugnisse 120,00 T€ vorhanden und zu Jahresschluss 160,00 T€.

3 Aus der Gewinn- und Verlustrechnung der BOS AG sind am 31.12.08 unter anderem folgende Beträge bekannt (Beträge in Mio. €):

Jahresüberschuss 13,00
außerordentliches Ergebnis 2,50
Steuern vom Einkommen und Ertrag 5,50
Betriebsergebnis 15,00
Zinsaufwendungen 6,00



Berechnen Sie mit Hilfe der verkürzten GuV-Rechnung die Zinserträge.

Lösungen

Umsatzerlöse 908.400,00
+ Bestandsmehrungen an FE und UE 6.000,00
+ andere aktivierte Eigenleistungen 18.000,00
+ sonstige betriebliche Erträge 10.000,00
Materialaufwand 225.000,00
Personalaufwand 478.200,00
Abschreibungen (ohne Finanzanlagen) 59.000,00
sonstige betriebliche Aufwendungen 80.200,00
= Betriebsergebnis +100.000,00
+ Erträge aus Bet. und Wertpapieren 22.000,00
+ Zinserträge 3.000,00
Abschreibungen auf Finanzanlagen 2.000,00
Zinsaufwendungen 36.000,00
= Finanzergebnis -13.000,00
= Ergebnis der gew. Geschäftstätigkeit +87.000,00
+ außerordentliche Erträge 2.000,00
außerordentliche Aufwendungen 0,00
= außerordentliches Ergebnis +2.000,00
= Ergebnis vor Steuern E/E +89.000,00
Steuern von Einkommen und Ertrag 10.000,00
= Jahresüberschuss +79.000,00
Umsatzerlöse 89.550,00
Bestandsminderungen an FE und UE 200,00
+ andere aktivierte Eigenleistungen 10,00
+ sonstige betriebliche Erträge 7,00
Materialaufwand 32.569,00
Personalaufwand 45.220,00
Abschreibungen (ohne Finanzanlagen) 4.508,00
sonstige betriebliche Aufwendungen 2.380,00
= Betriebsergebnis +4.690,00
+ Erträge aus Bet. und Wertpapieren 15,00
+ Zinserträge 1,00
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00
Zinsaufwendungen 4.000,00
= Finanzergebnis -3.984,00
= Ergebnis der gew. Geschäftstätigkeit +706,00
+ außerordentliche Erträge 5,00
außerordentliche Aufwendungen 11,00
= außerordentliches Ergebnis -6,00
= Ergebnis vor Steuern E/E +700,00
Steuern von Einkommen und Ertrag 400,00
= Jahresüberschuss +300,00
3 BE 15,0
+ FE 1,0   ZA -6, ZE 7
= EgG 16,0
+ a.o.E. 2,5
= E.v.St. E/E 18,5
St. E/E 5,5
= 13,0